Die EU-Kommission hat grünes Licht für eine 134 Millionen Euro-Beihilfe für den Chemiekonzern BASF gegeben. Damit fördert Deutschland die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff, etwa für den Verkehr.
Mit staatlicher Beihilfe will BASF am Standort Ludwigshafen einen großen Elektrolyseur errichten.
(Bild: BASF)
Am BASF-Standort Ludwigshafen soll 2025 ein großer Elektrolyseur in Betrieb gehen. Die Bundesregierung will den Bau in Form eines Direktzuschusses unterstützen. Die europäische Kommission hat die staatlichen Beihilfen nun genehmigt.
Während der erwarteten 15-jährigen Betriebsdauer könnte der Elektrolyseur die Freisetzung von 565.305 Tonnen Kohlendioxid vermeiden. Um die Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu verringern, wird der erneuerbare Wasserstoff zudem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, MargretheVestager, erklärte, dass Deutschland damit die BASF unterstützen kann, ihre Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auszubauen und so zur Ökologisierung der Chemie-Wertschöpfungskette und des Verkehrssektors beitragen könne. „Die heute genehmigte Maßnahme wird Deutschland auch dabei helfen, fossilen Wasserstoff in einem schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweig zu ersetzen und seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen im Einklang mit dem RE-Power-EU-Plan zu verringern.“
Deutschland hat das Vorhaben der BASF im Rahmen eines offenen Verfahrens im Jahr 2021 ausgewählt, um Teil eines IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme zu werden. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Anwendung von Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Produktionsprozessen des Beihilfeempfängers. Dies ist eine der Hauptkategorien von Beihilfen, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind.
Die Leitlinien von 2022 sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.
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Stand vom 15.04.2021
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