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Die Prüfungen erfolgen dabei durch befähigte Personen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die vom Arbeitgeber benannt werden, oder durch „Zugelassene Überwachungsstellen“ (ZÜS). Der Arbeitgeber trägt so seit dem Inkrafttreten der BetrSichV mehr Eigenverantwortung für die Sicherheit.
Aktuell steht eine Überarbeitung und Novellierung der Regelwerke an, wobei die BetrSichV durch die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen“ abgelöst werden soll. Während darin die Arbeitsmittel-Prüfpflichten stärker in den Vordergrund rücken, werden die relevanten Bestimmungen zum Explosionsschutzdokument künftig in der Gefahrstoffverordnung behandelt.
Handelsbarrieren
Im Verlauf der letzten 20 Jahre gab es auch Fortschritte beim Abbau von Handelsbarrieren sowie eine schrittweise Harmonisierung der Betriebssicherheitsregeln. Die Anzahl nationaler Ex-Zertifikate hat jedoch weltweit zugenommen. Konnte der Hersteller in der Vergangenheit in vielen Ländern der Welt Ex-Produkte, z.B. mit einem Atex-Zertifikat, in Verkehr bringen, muss er heute für den internationalen Vertrieb bis zu zehn verschiedene Ex-Zertifikate einholen.
In Europa wird ein Atex-Zertifikat benötigt, in Nordamerika ein Zertifikat nach dem amerikanischen National Electrical Code (NEC) bzw. nach dem Canadian Electrical Code (CEC). In anderen Ländern wie Russland, China, Indien, Japan, Korea, Brasilien oder Australien werden heute ebenfalls eigene Ex-Zertifikate gefordert. „Maßgebliche Entwicklungen für die Zukunft sind daher die ersten Arbeiten bei den Vereinten Nationen (UN/ECE) in Genf zur Harmonisierung nationaler Gesetzgebungen zu Bauart, Inverkehrbringung und Betrieb von explosionsgeschützten Geräten“, erläutert Gerold Klotz- Engmann, Leiter der Internationalen Produkt- und Anlagensicherheit bei Endress+Hauser.
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