Rück- und Ausblick auf 20 Jahre Ex-Schutz

Gesetzgebung in Einklang bringen

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Weltweit harmonisiert

Durch Einführung des internationalen IECEx-Systems kann sich seit dem Jahr 2003 ein Hersteller ein „IECEx Certificate of Conformity“ für sein Produkt ausstellen lassen. Grundlage hierfür ist die Konformität mit der Normengruppe IEC 60079-0 folgend. Auf der Basis der IECEx-Prüfberichte und ihrer gegenseitigen Anerkennung können die beteiligten Prüfstellen weltweit nationale Zertifikate ausstellen, auch wenn nationale Abweichungen von den IEC-Normen zusätzliche Prüfungen erforderlich machen sollten.

Durch die Vermeidung einer erneuten Prüfung konnten dadurch in einem ersten Schritt Handelshemmnisse beseitigt und der internationale Handel mit explosionsgeschützten elektrischen Geräten gefördert werden. Da die relevanten Produktnormen explosionsgeschützter Geräte bei IEC und CENELEC nahezu identisch sind, können die beteiligten benannten Stellen in Europa gleichzeitig sowohl die Atex- als auch die IECEx-Zertifikate ausstellen.

Gefährdungsbeurteilung

Bis zum Jahr 2002 erfolgte eine Beurteilung von Explosionsgefahren in Deutschland durch anlagen- oder durch gerätespezifische Vorschriften. Als Beispiele sind hier die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sowie die Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) zu nennen. Die Umsetzung der Atex-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG in nationales Recht durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stärkte dann auf der einen Seite die Eigenverantwortlichkeit der Arbeitgeber durch die Möglichkeit eines gefährdungsbezogenen Ansatzes, verpflichtete auf der anderen Seite aber auch zu einer konsequenteren Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und der Schutzkonzepte im Explosionsschutzdokument.

Alle Gefährdungen, die von Arbeitsmitteln ausgehen können, werden bewertet und durch geeignete Schutzkonzepte eliminiert. Der gefährdungsbezogene Ansatz muss sich am jeweiligen Stand der Technik orientieren. Die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)“ bzw. andere relevante Erkenntnisquellen wie EN- oder IEC-Normen geben dabei den jeweiligen Stand der Technik für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wieder und erleichtern so die Ableitung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer. Jedoch kann der Arbeitgeber die Schutzziele der Verordnung auch auf anderen, sicherheitstechnisch gleichwertigen Wegen erreichen.

Mehr Eigenverantwortung

Explosionsgeschützte Arbeitsmittel müssen natürlich auch regelmäßig geprüft werden. Während die ElexV z.B. neben einer Prüfung in festen Intervallen die „ständige Überwachung elektrischer Anlagen“ ohne konkrete Prüfungen ermöglichte, kann der Arbeitgeber heute im Rahmen von Prüfkonzepten Art und Umfang sowie die zeitlichen Intervalle zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen innerhalb von drei Jahren selbst festlegen.

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