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Speziell für eigensichere Stromkreise ist die DIN EN 60079-11 maßgebend. Auch hier wird auf die Notwendigkeit des Blitz- und Überspannungsschutzes hingewiesen:
„Wenn ein Teil eines eigensicheren Stromkreises in einer Zone 0 in einer Weise installiert ist, dass die Gefahr von sich entwickelnden gefährlichen oder schädigenden Potenzialunterschieden innerhalb der Zone 0 besteht, dann muss eine Überspannungsschutzeinrichtung installiert werden. Der Überspannungsschutz ist zwischen jedem Leiter des Kabels einschließlich der Schirmung und der Anlage erforderlich, sofern dieser Leiter nicht bereits mit der Anlage verbunden ist. Die Überspannungsschutzeinrichtung muss außerhalb, jedoch so nahe wie technisch möglich an der Grenze der Zone 0, vorzugsweise in einem Abstand bis einen Meter, installiert werden (siehe Bildergalerie Abb. 1). Überspannungsschutz für Betriebsmittel in den Zonen 1 und 2 muss in die Systemauslegung für besonders gefährdete Standorte einbezogen werden.“
Auch auf die notwendige Leistungsfähigkeit der Überspannungsschutzgeräte (ÜSG) weisen die Normen hin.
Präventive Aussage über den Zustand des Ableiters
Damit der Blitz- und Überspannungsschutz seinen Beitrag zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen leisten kann, müssen die ÜSG eine leistungsfähige Schutzschaltung besitzen. ÜSG, die diese Schutzschaltung beinhalten, müssen den Anforderungen gemäß IEC 61643-21 und den bereits erwähnten Ex-Normen genügen.
Was nützt aber ein leistungsfähiger Ableiter, wenn er nicht überwacht wird? Bei einem Ausfall des Ableiters wird der Anwender nicht informiert, dass die Anlage nicht mehr geschützt ist. Damit sich die Anlagenverfügbarkeit hier erhöht, müssen die ÜSG mindestens über eine Statusanzeige verfügen. Noch besser ist es, wenn die ÜSG ihren Ausfall zusätzlich fernmelden. Denn dann kann der Anwender sofort reagieren.
Bei Anlagen, die eine extrem hohe Verfügbarkeit fordern, ist auch ein kurzzeitiger Ausfall nicht akzeptabel. Weiterlesen ...
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