Wer gesundheitsgefährdende, chemische Produkte in Europa vertreibt, muss diese bis 2021 eindeutig kennzeichnen und die Zusammensetzung den Giftnotrufzentralen oder der Europäischen Chemikalienagentur ECHA übermitteln. Mit dem Unique Formular Identifier (UFI) haben Giftnotrufzentralen alle Informationen, um im Notfall schnelle Hilfe zu leisten. Das bedeutet auf seitens der Unternehmen einen nicht unerheblichen Vertrauensvorschuss - dabei könnten Unternehmen sensible Daten von unabhängigen Dritten sicher verwalten lassen....
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