Tipps für den Personalabbau

Aufhebungsverträge können eine gute Alternative sein

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Hilfe und Beratung für den Ausscheidenden

Vor dem Formulieren des Aufhebungsvertrages sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem darüber verständigen: Was steht im Arbeitszeugnis? Das weiteren: Welche Unterstützung bietet der bisherige Arbeitgeber bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz - zum Beispiel in Form einer Out- bzw. Newplacementberatung. Das Einschalten von Karriere- sowie Newplacementberatern ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen sollen, sich schon lange nicht mehr beworben haben. Dann sind die betreffenden Mitarbeiter oft unsicher, wo und wie sollten ich mich bewerben, um möglichst schnell eine neue Stelle zu finden. Entsprechend zögerlich sind sie mit der Annahme eines Aufhebungsvertrags. Außerdem signalisiert das Management auf diesem Weg: Wir tragen Sorge für unsere Mitarbeiter - selbst wenn wir uns von ihnen trennen müssen. Das erhält die Leistungsbereitschaft der verleibenden Belegschaft.

Erwägt ein Unternehmen, Personal mittels Aufhebungsverträgen abzubauen, sollte es zunächst ein Vorhaben mit einem Arbeitsrechtler besprechen. Gibt dieser „grünes Licht“, kann das geplante Vorgehen konkretisiert werden. Anschließend gilt es, dieses mit dem Betriebsrat abzustimmen - sofern ein solcher existiert. Danach können die Mitarbeiter informiert werden.

„Sprinter-Prämie“

Häufig lehnen die Mitarbeiter, denen ein freiwilliges Ausscheiden offeriert wird, das Abschließen eines Aufhebungsvertrags zunächst ab. Zum einen, weil sie ihre mittel- und langfristig (Verbeiben-) Chancen im Unternehmen überschätzen. Zum anderen, weil sie sich hilflos fragen: Was wird dann aus mir? In dieser Situation helfen oft Out- bzw. Newplacementberater weiter, die zum Beispiel in Einzelgesprächen mit den betreffenden Mitarbeitern herausarbeiten,

  • was die Vor- und Nachteile eines freiwilligen Ausscheidens sind und
  • welche beruflichen Alternativen die betreffende Person hat

Ein weiteres Instrument, um die Entscheidung zu beschleunigen, kann eine „Sprinter-Prämie“ sein. Das heißt: Wer sich rasch entscheidet, erhält eine höhere Abfindung.

Generell sind Unternehmen, die Personal abbauen, an einer schnellen Trennung von den überzähligen Mitarbeitern interessiert. Denn ein langer Trennungsprozess verhindert das, was sich die Betriebe zu diesem Zeitpunkt sehnlichsten wünschen: Neu durchstarten mit einer an die veränderten Rahmenbedingungen angepassten Mannschaft.

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