DIN EN 15051 in der Praxis

Wie staubig ist mein Schüttgut?

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Weitergehende Analyse für die Staubentwicklung am Arbeitsplatz

Als besonderer Vorteil des Verfahrens erwies sich die Möglichkeit, die gewonnenen Staubproben einer weitergehenden Analyse zu unterziehen, z.B. auf den genannten Inhaltsstoff Quarz: Der Gehalt im Originalmaterial allein erlaubt nämlich kaum eine Aussage darüber, mit welcher Quarzfeinstaubentwicklung am Arbeitsplatz zu rechnen ist. Zahlreiche Untersuchungsaufträge hatten daher zum Ziel, eine Einstufung quarzhaltiger Produkte hinsichtlich ihrer Quarzfeinstaubentwicklung zu ermöglichen.

Dazu werden die im Gegenstrom-Fallrohr gewonnenen A-Staubproben auf ihren Quarzgehalt untersucht und aus dem ermittelten A-Staubwert die Entwicklung von Quarzfeinstaub im Fallrohr in mg/kg Fallmasse errechnet. Ein Ergebnis von z.B. 100 mg/kg bedeutet, dass der insgesamt beim Fallvorgang freigesetzte Quarzfeinstaub bezogen auf die eingesetzte Masse 0,01 Massen-% beträgt.

Untersuchung von asbesthaltigen Rohstoffen und Produkten

In ähnlicher Weise wurden zahlreiche potenziell asbesthaltige Rohstoffe und Produkte untersucht, um sie hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen. Gemäß Gefahrstoffverordnung, Anh. 2 Nr. 1, ist die Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung von natürlich vorkommenden mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen, die Asbest mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent enthalten, verboten. Mithilfe des Gegenstrom-Fallrohres kann der Massengehalt an Asbest im freigesetzten Staub festgestellt werden, indem zusätzlich zur A- und E-Staubbestimmung eine Teilstromentnahme mit dem Faser-Messkopf FAP auf einem goldbedampften Kernporenfilter erfolgt.

Auf dem vorgewogenen Filter werden anschließend mittels Rasterelektronenmikroskopie die Anzahl der Asbestfasern nach WHO und daraus die Asbestmasse im freigesetzten Staub bestimmt sowie der Massenanteil an Asbest bezogen auf die Filterbelegung nach Rückwägung errechnet. Nach Umrechnung auf den Vollstrom mit dem Faktor 26,5 kann dann auch der Massenanteil an Asbestfasern bezogen auf die Fallmasse ermittelt werden. Das Verfahren ist in Anlage 2 zu TRGS 517 von 2007 beschrieben. [5]

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