Rück- und Ausblick auf 20 Jahre Ex-Schutz Gesetzgebung in Einklang bringen
Das Sicherheitsniveau des Explosionsschutzes hat sich in den letzten 20 Jahren stetig weiterentwickelt. Was die Europäische Union Anfang der 1990er in Form der Atex-Leitlinien auf den Weg brachte, muss jetzt in alle Regionen der Erde transportiert werden. Mit global harmonisierten Regulierungen soll weltweit eine einheitliche Anlagensicherheit entstehen.
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Im Explosionsschutz gewinnt die fortschreitende Globalisierung bei international tätigen Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Nationale Vorschriften sind sowohl für die Hersteller explosionsgeschützter Geräte als auch für die Betreiber von explosionsgefährdeten Anlagen von Nachteil, da sie zu unterschiedlichen sicherheitstechnischen Konzepten führen und dem Ziel eines einheitlichen Katalogs von wissenschaftlich und technisch untermauerten Explosionsschutzmaßnahmen zuwider laufen.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben bereits in den 1990er Jahren im Rahmen des „New Approach“ ein übergreifendes Regelwerk eingeführt. Von besonderer Bedeutung für den Explosionsschutz waren die Atex-Produktrichtlinie 94/9/EG und die Atex-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Die Atmosphère Explosibles Richtlinien regeln u.a. das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte sowie den Schutz von Arbeitnehmern in explosionsgefährdeten Bereichen.
Während bis zu der Einführung der Richtlinien der Explosionsschutz in Deutschland ganzheitlich betrachtet wurde, erfolgte nun eine getrennte Betrachtung von Produkten und Betrieb. Ziel des „New Approach“ war es, durch einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren einen freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu ermöglichen. Ein Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen eines Produktes sicherstellen, dass das Produkt mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der jeweils relevanten Richtlinie übereinstimmt.
Atex als Innovationstreiber
Diese Konformität bestätigt er durch Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung und der Anbringung des CE-Kennzeichens am Gerät. Bei explosionsgeschützten elektrischen Geräten der Kategorien 1 und 2 muss für den Nachweis der Konformität eine nach EU-Richtlinie 94/9/EG (ab 2016: 2014/34/EU) benannte Stelle (Atex Notified Body) beteiligt werden.
Nach erfolgreicher Typprüfung wird die Konformität eines Produktes durch Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung meistens auf Basis der Anforderungen aus harmonisierten CEN-Normen oder CENELEC-Normen bestätigt. Die Einführung der Atex-Produktrichtlinie hat durch die Definition eines allgemeinen Schutzziels („Das Gerät darf keine Zündquelle sein“) zu einer großen Anzahl von innovativen Produkten geführt.
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