Fachtagung zu Genehmigungsmanagement

Damit das Genehmigungsverfahren schnell abläuft

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Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung solle dabei möglichst vor Antragstellung stattfinden und der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung geben. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung müsse der zuständigen Behörde dann bei Antragstellung bzw. unverzüglich mitgeteilt werden, unterstrich Schwab.

Was Betriebe bei der Umweltinspektion tun können

Neben der Genehmigung von Vorhaben kommt auch der Erneuerung von Genehmigungen eine große Bedeutung im Genehmigungsmanagement zu. Durch die Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht sind die Behörden dazu verpflichtet, Risikobewertungen für besonders umweltrelevante Industrieanlagen (IED-Anlagen) vorzunehmen und die relevanten Betriebe in regelmäßigen Abständen zu überwachen. In welchen Abständen genau, richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken, die mit der jeweiligen Anlage verbunden sind.

Bereits seit 2010 ist die risikobasierte Anlagenüberwachung bei der Bezirksregierung Köln Praxis. Zur Bewertung von Anlagen wird aktuell die Risikobewertungsmethodik IRAM (integrated risk assessment method) eingesetzt, die elf verschiedene Kriterien berücksichtigt. Wulf Böckenhaupt von der Bezirksregierung Köln erklärte in Köln die Prinzipien des Systems. An erster Stelle: Die Inspektionsfrequenz wird durch die höchste Kriterienbewertung einer Anlage bestimmt. Ein Punktwert von 5 bei der Bewertung bedeute demnach eine jährliche Überwachung. Sollten mindestens zwei der bewerteten Kriterien einen erhöhten Punktwert (z.B. 4) erreichen, führe dies zu einer Überwachungsfrequenz von zwei Jahren, so Böckenhaupt. Dieser Wert könne jedoch durch das Betreiberverhalten um ein Jahr nach oben oder unten korrigiert werden.

Böckenhaupt verdeutlichte in diesem Zusammenhang, wie wichtig es für Anlagenbetreiber sei, aktiv an laufenden Verfahren mitzuwirken. Faktoren, welche zur Beurteilung des Betreiberverhaltens herangezogen werden, sind die Einhaltung von Genehmigungsauflagen, die Bereitschaft des Betreibers, gesetzte Regeln einzuhalten, und das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems. Eine weitere Mitwirkungsmöglichkeit besteht darin, die Einstufung der eigenen Anlage mitsamt Details von der zuständigen Behörde anzufordern. Ebenso sei es sinnvoll, im Vorfeld von Umweltinspektionen die Checkliste anzufordern, nach welcher der eigene Betrieb geprüft werde.

Im Sinn einer guten Vorbereitung sei dies insbesondere deswegen zu empfehlen, da Umweltinspektionen sowohl angekündigt als auch unangekündigt stattfinden könnten. Böckenhaupt verdeutlichte, dass die systematische risikobasierte Überwachung Umweltrisiken verringere, die Transparenz erhöhe und auch die Eigenüberwachung stärke. Allerdings bedürfe es einer sinnvollen Balance zwischen Regelungen und Freiraum. Er bekräftigte, dass die systematische Überwachung mit bereits bestehenden Überwachungssystemen koordiniert und flexibel gestaltet werden sollte.

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