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Gerade bei Personen- und Umweltschäden stellen sich juristische Fragen nach der Verantwortung der Betreiber und ihrer Erfüllungsgehilfen. Neben technischen Fragen, inwieweit eine Anlage dem Stand der Technik entspricht, der hier als Maßstab anzusetzen ist, richtet sich das Interesse auf die betriebliche Organisation. Neben den Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und der BetrSichV sind die stofflich bedingten Belange, z.B. aus der GefStoffV zu berücksichtigen. Besondere Betreiberverantwortung ergibt sich hierbei auch aus dem BImSchG. Hier sind eindeutige Aufgaben an das Betreiben von Anlagen zum Schutz der Umwelt definiert.
Der Betreiber hat die Pflicht, ein ordentliches Pflichten- und Lastenheft zu erstellen, dass technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen dokumentiert. Zu den technischen Maßnahmen gehört die Auslegung der Anlage, die Explosionsunterdrückung oder die Verhinderung einer explosionsfähigen Atmosphäre. Neben den baulichen Maßnahmen sind organisatorische Maßnahmen obligatorisch. Diese enthalten Gefährdungsbeurteilungen, das Festlegen von Zuständigkeiten und Anforderungen, Unterweisung der Mitarbeiter sowie das Prüfen der Anlagen und Arbeitsmittel. „Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vernachlässigen diesen Punkt häufig“, berichtet Hamelmann.
„Die Erfahrung zeigt, dass für die Beherrschung einer solchen Krise an dieser Stelle fachlicher und kompetenter Rat nicht nur von anwaltlicher Seite aus gefragt ist, sondern gleiches für die fachliche Unterstützung auf Sachverständigenebene gilt. Wer hier über kein gut funktionierendes Team aus Anwalt und Sachverständigen verfügt, wird schnell in schwieriges Fahrwasser geraten“, so Hamelmann abschließend.
Erstellung eines Ex-Schutz-Dokuments
Im abschließenden Vortrag erklärte Klaus Rabenstein von Herding Filtertechnik anhand einer Filteranlage, wie ein Explosionsschutzdokument umgesetzt wird. Dafür müssen die staubexplosionsgefährdeten Bereiche als Zonen für den zu betrachtenden Betriebsbereich festgelegt werden. Rabenstein stellte die Zündquellen gemäß den einschlägigen Vorschriften vor und führte eine Zündquellen- und Zündgefahrenanalyse nach der EN 13463 durch. So war ersichtlich, welche vorbeugenden und konstruktiven Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Explosion zu reduzieren. Abschließend ging Rabenstein auf organisatorische Maßnahmen ein, um ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Abgerundet wurde das Forum mit einer Live-Explosion von Rembe, in der eindrucksvoll demonstriert wurde, welche Auswirkungen eine Staubexplosion haben kann, wenn die Anlage nur mit einer einfachen Berstscheibe geschützt wird. Noch immer lag die Ausbreitung der Stichflamme bei 1 bis 2 Metern. Wesentlich ruhiger verlief die Explosion dann mit einem Q-Rohr als Schutz.
* Die Autorin ist freie Mitarbeiterin bei PROCESS.E-Mail-Kontakt: sabine.muehlenkamp@vogel.de
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