Explosionsschutzmaßnahmen

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Explosionsschutz richtig kombiniert

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Lehren für den konstruktiven Explosionsschutz

Eine Explosion kann grundsätzlich in allen „Zonen“ zu katastrophalen Auswirkungen und Todesfällen führen. Trotzdem soll auch für den konstruktiven Explosionsschutz die Frage nach dem Erfordernis eines risikoorientierten Ansatzes aufgeworfen werden, analog zum vorbeugenden Explosionsschutz, in dem sich der Umfang der Schutzmaßnahmen nach der „Wahrscheinlichkeit“ (Häufigkeit und Dauer) des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären richtet. Das Beispiel einer mittels Explosionsunterdrückung geschützten Anlage, deren Schutzsystem jedoch zum Explosionszeitpunkt deaktiviert war, verdeutlicht – wenn auch nur im Ansatz – die Notwendigkeit solcher Zuverlässigkeitsbetrachtungen.

Hier wird deutlich, dass eine risikoorientierte Kategorisierung des konstruktiven Explosionsschutzes auch im Hinblick auf die „Wahrscheinlichkeit“ (Häufigkeit und Dauer) des Auftretens von wirksamen Zündquellen erfolgen müsste. Im Vergleich zum vorbeugenden Explosionsschutz, bei dem eine Explosion grundsätzlich nicht zugelassen wird, müsste eine auswirkungsbezogene Kategorisierung erfolgen, die das zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigt. Ein erster Ansatz wird hierzu bereits durch die TRGS 721 / TRBS 2152-1 gegeben, wonach die zu ergreifenden Maßnahmen in „Bereichen mit das übliche Maß überschreitenden Explosionsauswirkungen“ in Umfang und Art zu berücksichtigen sind.

Überall da, wo beispielsweise Versammlungsstätten, Wege mit dichtem Verkehr, Wohnungen und größere Büroräume im gefährdeten Bereich liegen, sollten z.B. nur nicht manipulier- oder deaktivierbare, zugelassene Schutzsysteme zum Einsatz kommen dürfen. Betreiber sollten darüber hinaus gerade bei passiven Schutzsystemen, die in der Regel nicht durch den Hersteller installiert und geprüft werden, die Einhaltung der Prüferfordernisse gem. §§ 14 und 15 in Verbindung mit Anhang 4 Abschnitt A Ziffer 3.8 BetrSichV berücksichtigen.

Fazit: Ein adäquates Explosionsschutzkonzept, das sich vorrangig auf die Anwendung konstruktiver Maßnahmen stützt (beispielsweise Explosionsdruckentlastung in Verbindung mit einer explosionstechnischen Entkoppelung), ermöglicht den Verzicht auf zusätzliche kostenintensive Maßnahmen. Können Zündquellen in explosionsgefährdeten Anlagen im Betrieb nicht hinreichend sicher vermieden werden, kann eine sicherheitstechnisch wie ökonomisch sinnige Kombinationen vorbeugender und konstruktiver Maßnahmen nach sachkundigem Ermessen Anwendung finden.

Dabei obliegt es letztlich dem Betreiber, den Umfang vorbeugender Schutzmaßnahmen, die einzig die Eintrittswahrscheinlichkeit reduzieren, mit den eigenen Anforderungen an Ertragssicherheit und störungsfreie Wertschöpfung in Einklang zu bringen.

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* M. Becker ist Sales Assistant / Explosion Protection Projects and Expansion Department; J. Lottermann ist Head of Projects and Expansion Department / Senior Consultant Explosion Protection bei der Rembe GmbH, Brilon. Kontakt: Tel. +49-2961-74050

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