Explosionsschutzmaßnahmen

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Explosionsschutz richtig kombiniert

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Der Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass auch an konstruktiv geschützten Anlagen, wo die Auswirkungen einer Explosion reduziert sind, alle (möglichen) Register zur Zündquellenvermeidung gezogen werden. Da bei Filteranlagen auch externe Zündquellen auftreten, wird sie konstruktiv gegen Explosionsauswirkungen geschützt. Überspitzt gesagt wird aber dennoch jedes noch so kleine Bauteil in explosionsgeschützter Bauart eingekauft und verbaut – obwohl die Berstscheibe am Gehäuse montiert ist und bereits den vorgeschriebenen Schutz bietet.

Im Hinblick auf die vergleichsweise geringere Zündwahrscheinlichkeit von Geräten, die innerhalb ihrer Entwurfsparameter arbeiten (vgl. z.B. EN 13463-1 Einleitung), werden derartige „Konzepte“ ad absurdum geführt. So bewarb beispielsweise ein Hersteller jüngst seine Siloaustragsschnecken der Gerätekategorie 1D als Alleinstellungsmerkmal, gleichwohl die meisten Silos heutzutage ohnehin mittels Berstscheiben druckentlastet werden. Da wundert es nicht, wenn angesichts derartig in die Höhe getriebener Investitionen die Kosten-Nutzen-Frage des Explosionsschutzes auf den Tisch kommt.

Akzeptables Restrisiko durch Explosionsschutz-Mix

Es steht völlig außer Frage, dass letztlich nur ein „adäquater“ Mix vorbeugender und konstruktiver Schutzmaßnahmen zu einem in sich widerspruchsfreien Explosionsschutzkonzept führen kann. Die „Freiheit“ der Gestaltung genau dieses „adäquaten“ Explosionsschutz-Mixes ist in TRGS 720 / TRBS 2152 festgehalten, wenn der Gesetzgeber von „geeigneten Kombinationen vorbeugender und konstruktiver Maßnahmen nach sachkundigem Ermessen“ spricht.

Diese Auslegung unterstützt auch eine genauere Interpretation der europäischen Richtlinien 94/9/EG (Atex 114) und 1999/92/EG (Atex 153). Demnach sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass „der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel und die dazugehörigen Verbindungsvorrichtungen so konstruiert, errichtet, zusammengebaut, installiert, gewartet und betrieben werden, damit das Explosionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird“.

Werden nämlich im Hinblick auf Gleichung (1) die Auswirkungen einer Explosion mittels konstruktivem Explosionsschutz auf ein unbedenkliches Maß reduziert, ergibt sich unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit ein akzeptables Restrisiko (RREx), wenn das in der betrieblichen Praxis bewährte und in der Fachwelt anerkannte Risikoprofilraster der VDI-Richtlinienreihe 2263 „Staubbrände und Staubexplosionen: Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen“ hinzugezogen wird (siehe Bildergallerie / Risikoprofilraster).

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