Unternehmensübergabe Mittelstand benötigt eine besondere Unternehmensbewertung

Autor / Redakteur: Klaus Merdes / Claudia Otto

Wer die Eigentumsverhältnisse seines Unternehmens verändern will, sollte seine Firma nach allgemeingültigen Prinzipien bewerten. Doch was bei Großunternehmen Standardprozedere ist, verlangt bei kleinen und mittleren Unternehmen eine genauere Betrachtung der Verhältnisse.

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Egal ob es um einen Generationswechsel geht, die Suche nach Beteiligungskapital oder die Verschiebung von Gesellschafteranteilen: Stehen in kleinen oder mittleren Betrieben Veränderungen an, ist es nötig, vorab für klare Verhältnisse zu sorgen und den Wert des Unternehmens gemeinsam mit einem Profi realistisch zu ermitteln. Eine an die Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angepasste Bewertung liefert sowohl eine solide Entscheidungsgrundlage für einen Verkauf als auch wertvolle Anhaltspunkte für Steuereinsparungen bei Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Was an sich vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Standard S1 für Unternehmenswertermittlungen akribisch festgelegt ist, versagt allerdings, wenn es um den Mittelstand geht. Der Standard erwähnt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner und mittlerer Betriebe, er liefert jedoch keine klaren Vorgaben für Anpassungen, wie mit dieser Situation bei der Bewertung umzugehen ist, und schließt damit KMU aus seinen Standards aus.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren führt oft in die Steuerfalle

Das Finanzamt favorisiert mit seinem vereinfachten Ertragswertverfahren nach wie vor den kürzesten Weg. Dieser führt betroffene Unternehmer allerdings oft in die Steuerfalle, denn das Verfahren setzt die Kapitalisierungszinsen äußerst niedrig an und legt das Risiko mit einem fixen Prozentsatz fest. Als Resultat sind Kleinstunternehmen und große Mittelständler bei der Finanzbehörde formal gleichgestellt. Ein von den Handwerkskammern mit Blick auf das Bewertungschaos eigens für ihre Klientel entwickeltes Ermittlungsverfahren (AWH-Bewertungsstandard) vernachlässigt zentrale Bewertungsparameter und scheint als Standard für KMU damit ebenso ungeeignet.

Ansatz basiert auf Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung von Mittelstands-Kategorien

Was also tun? Der Verband „Die KMU-Berater“, ein Netzwerk von Spezialisten rund um die Unternehmensführung im Mittelstand, hat eine Methode entwickelt, welche den marktgerechten Wert eines Unternehmens im Mittelstand erfasst und den Eigenheiten von KMU gerecht wird. Der Ansatz basiert auf dem Ertragswertverfahren und berücksichtigt viele Besonderheiten dieser Unternehmenskategorie. Er folgt, soweit sinnvoll und möglich, den Vorgaben des IDW und findet die Akzeptanz des Gesetzgebers, der zur alternativen Wertermittlung, beispielsweise bei Erbschaftssteuerfällen, durchaus externe Wertgutachten zulässt.

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