Qualitätssicherung Genaue Prozesskenntnis ist der Schlüssel für jedes Qualitätsrisikomanagement

Redakteur: Anke Geipel-Kern

In den vergangenen Jahren wurde eine ganze Reihe an Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Herstellung installiert, sei es die ICH-Leitlinien Q8 bis Q10 oder die Systematik eines Qualitätsrisikomanagements. Jetzt geht es darum, diese auch in der Praxis anzuwenden.

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Dr. Gabriele Wanninger, Regierungsbezirk Oberbayern, präsentierte die in Europa derzeit aktuellen regulatorischen Neuerungen. (Bilder: PTS)
Dr. Gabriele Wanninger, Regierungsbezirk Oberbayern, präsentierte die in Europa derzeit aktuellen regulatorischen Neuerungen. (Bilder: PTS)

Die genaue Prozesskenntnis ist der Schlüssel für jedes Qualitätsrisikomanagement – dies war eine der Kernaussagen der 16. GMP-Konferenz im vergangenen November in München. Dies zieht sich durch alle Bereiche, sei es Prozessvalidierungen, Herstellung, computergestützte Systeme, Anlagenqualifizierungen, Datenarchivierung oder Schulungen. Nur so lassen sich mögliche Qualitätsrisiken identifizieren und vorbeugende Maßnahmen installieren. Generell wird dabei der Faktor Mensch oft nicht ausreichend berücksichtigt und die individuellen Fehler nicht betrachtet. Auch zeigen Inspektionserfahrungen: Trotz aller Vorteile wird Qualitätsrisikomanagement noch nicht ausreichend genutzt. Dabei lässt sich dieses nicht nur in das bestehende Qualitätssicherungssystem einbinden, sondern ergänzt dieses hervorragend. Der konkrete Umgang mit Risiken und insbesondere Ereignissen stärkt die Leistungsfähigkeit eines solchen Systems. Die Nutzung von Rückkopplungssystemen ist dabei hilfreich.

Revision des EU-GMP-Leitfadens

Der EU GMP-Leitfaden Teil I wird derzeit überarbeitet. Mit der Implementierung von ICH Q 10 „Pharmaceutical Quality System“ in diese beiden ersten Kapitel des Leitfadens wird zukünftig der Schwerpunkt auf die Installation von Managementtools gelegt. Das Seniormanagement wird umfassender eingebunden, als es bislang der Fall war. Verstärkt betrachtet wird zukünftig das gesamte System und dessen Schnittstellen, weit über den bislang von den Behörden erwarteten Produkt Quality Review (PQR) hinaus. Erwartet wird ein systemübergreifender Management Review, beginnend beim Einkauf bis hin zur Abgabe des Produktes. Deutlich stärker wird darauf Wert gelegt, die ermittelten Daten statistisch mit dem Ziel auszuwerten und dahingehend zu bewerten, ob das System ausreichend und auch funktionell ist. Mit der Erweiterung des Kapitels 2 des EU GMP-Leitfades wird dem Rechnung getragen, dass verstärkt Berater zum Einsatz kommen, und häufiger Wechsel im Produktbesitz stattfinden. Auch steht die Verantwortung der Geschäftsleitung stärker im Fokus als es bislang der Fall war.

Die Implementierung des Qualitätsrisikomanagement stellt eine weitere Veränderung dar. Bislang war das in Annex 20 beschriebene Qualitätsrisikomanagement lediglich optional anzuwenden. Zukünftig wird mit Implementierung von ICH Q 10 die Installation eines Qualitätsrisikomanagementsystems zu den Anforderungen gehören.

Die noch ausstehende Erweiterung des EU GMP-Leitfadens durch Teil III ist als eine Sammlung von Best Practice-Dokumenten geplant. Diese sollen die regulatorischen Anforderungen ergänzen und regulatorische Prozesse (z.B. Inspektionen) unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Dokumente wie ICH Q 9 (derzeit Annex 20) und die Ergänzung durch ICH Q 10 (alternativ Annex 21), ein Chargenfreigabezertifikat und ein aktualisiertes Site Master File.

Fälschung von Arzneimitteln

Nach Angaben der Zollbehörden steigerte sich allein in den Jahren 2005/2006 die Anzahl der konfiszierten Fälschungen an den EU-Außengrenzen um 384 %. Vermehrt werden auch Fälschungen in der legalen Verteilerkette registriert, allerdings immer noch auf einem niedrigen Niveau. Als Reaktion auf die Zunahme der Arzneimittelfälschungen wird derzeit auf Initiative der Europäischen Kommission eine Arzneimittelfälschungsrichtlinie vorbereitet. Angedacht sind Instrumente zur besseren Erkennung von Fälschungen wie die verstärkte Anwendung der GMP-Regeln auf Wirkstoffe und möglicherweise auf Hilfsstoffe, die Ausweitung der Inspektionen von Wirkstoffhändlern, insbesondere in Drittstaaten, die Verbesserung der Sicherheitsmerkmale sowie eine stärkere Verpflichtung der Großhändler (einschließlich Broker).

Noch besteht keine Einigkeit innerhalb der Arbeitsgruppe des europäischen Rates. Zur Auswahl und Gewichtung möglicher Maßnahmen ist eine risikobasierte Vorgehensweise empfohlen. Nicht zu unterschätzen sind die Kosten, die bei den betroffenen Herstellern, Einführern von Arzneimitteln, Apotheken, Großhändlern entstehen. Als preiswerte und einfache Lösungsmöglichkeit bietet sich nach wie vor die Serialsierung durch Anbringen einer fälschungssicheren Codierung mittels Radio Frequency Identification (RFID) oder Barcode an.

Die neuen Regelungen zur Sterilfertigung von Arzneimitteln des Annex 1 zum EU GMP-Leitfaden wurden im Jahr 2009 veröffentlicht. Ein Teil davon, wie die Vorschriften zum Verschließen der Vials (Capping) sind erst im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getreten. Insgesamt wird mit diesen neuen Regelungen eine risikobasierte Vorgehensweise verfolgt. Oberstes Ziel ist dem zufolge die Risikominimierung für eine mikrobiologische, partikuläre und/oder pyrogene Kontamination der Produkte. Es werden Qualitätsstandards wie z.B. die Einteilung in Reinheitsklassen und deren Anforderungen detailliert festgelegt. Ansonsten wird die Vorgehensweise in den betroffenen Bereichen und Abläufen nach den Prinzipien des Quality Risk Management behandelt. Die Änderungen des Annex 1 zum EU GMP-Leitfaden stellen tatsächlich eine neue Epoche der Sterilfertigung dar. Mit der Betonung des Qualitätsrisikomanagements wird die Eigenverantwortung der handelnden Personen gestärkt, ohne deren Handlungsspielraum durch detaillierte Vorgaben einzuschränken.

Kosten senken durch Compliance

Quality Assurance (QA) wird vielfach im Unternehmen eher als Kostenfaktor gesehen. Sie kann jedoch durch Schaffung von mehr Compliance einen großen und wichtigen Beitrag zur Kostensenkung eines Unternehmens leisten. Wichtige Voraussetzung dafür ist die organisatorische Einbindung der Quality Assurance in den Produktionsbetrieb sowie die Motivation aller Mitarbeiter. In diesem neuen Qualitätssystem wird die bisherige konservative, reaktive Handlungsweise beim Umgang mit Fehlern und Mängeln von einer proaktiven Handlungsweise abgelöst. Das bisherige Image der Quality Assurance bürokratisch, unflexibel und damit „Innovationsbehinderer“ zu sein, ändert sich damit. Die Quality Assurance wird eng in Abläufe und Prozesse eingebunden, verknüpft mit dem Ziel, die Compliance zu verbessern und damit Einsparpotenziale zu realisieren.

* R. Schnettler ist Geschäftsführer, C. Wawretschek ist freie Mitarbeiterin bei PTS Training Service, Arnsberg.

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