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Dr. Arnhold, welche aktuellen Entwicklungen gibt es bei den Zündschutzkonzepten?

„Im Geltungsbereich der Atex-Richtlinie 94/9/EG ist es möglich, neue wissenschaftlich-technische Erkenntnisse in die Entwicklung von explosionsgeschützten Produkten zu überführen, selbst wenn die einschlägigen Zündschutzartnormen noch nicht aktualisiert wurden. Im Anhang II der Richtlinie werden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an die Geräte und Schutzsysteme beschrieben, und dies bildet einen Rahmen, an den man sich bei der Produktzertifizierung zwingend halten muss. Damit ist die Einführung neuer technischer Lösungen in zertifizierte Produkte möglich, auch wenn es Abweichungen zur zutreffenden Norm gibt – vorausgesetzt man bewegt sich im genannten Rahmen.
Bislang gab es dies nur für den Atex-Bereich. Außerhalb Europas, im IEC-Bereich, war das nicht möglich, da zur Erlangung eines IECEx-Zertifikates die Normenanforderungen vollständig eingehalten werden müssen. Dieses Dilemma wird nun durch die IEC 60079 Teil 33 beseitigt, die – vereinfacht gesagt – eine Anpassung und Erweiterung des Anhangs II der Atex darstellt und so in die IEC-Welt passt. Neu sind die unabhängigen Gutachter, deren Kompetenzen in der Norm genau beschrieben sind und die über die Zertifizierungsfähigkeit der Produkte entscheiden. Dies sind Einzelpersonen oder Prüfstellen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Flexibilität von den Herstellern genutzt wird und ob es gelingt, möglichen Missbrauch der neuen Freizügigkeit zu verhindern.“
Prof. Thorsten Arnhold, Vice President Technologie bei R. Stahl
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