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UK-Reach Welche Folgen hat der Brexit für den Handel mit Chemikalien
Der Brexit ist vollzogen. Im Vereinigten Königreich gilt nun ein nationales Chemikalienrecht. Doch was bedeutet das für den Handel von Chemikalien? Was kommt mit UK-Reach auf die Unternehmen zu? Wie sichert man sich den Marktzugang? Und lohnt sich das überhaupt?
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Am 24. Dezember 2020 findet nach zähen und aufreibenden Verhandlungen der geregelte Austritt Großbritanniens aus der EU einen Abschluss – sieben Tage vor Ablauf der Übergangszeit. Das Vereinigte Königreich ist nun wieder ein eigenständiger Rechtsraum. Während sich Premierminister Boris Johnson für seinen Abschluss in letzter Minute feiern ließ, unkten böse Zungen, dass die Corona-bedingten LKW-Staus an der britischen Grenze ein Vorgeschmack auf den Brexit seien. Doch was ist dran am prophezeiten Brexit-Chaos?
Fakt ist, seit 1. Januar 2021 sehen sich Unternehmen von der Insel und auf dem Festland mit neuen Vorgaben konfrontiert – auch Produzenten von Chemikalien, Formulierer ebenso wie Distributoren. Denn mit dem Austritt hat die Reach-Verordnung ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich verloren. Seit Jahresbeginn greift hier UK-Reach. Für alle, die Chemikalien aus Großbritannien beziehen oder diese nach UK verkaufen, gelten nun neue Spielregeln und umfangreiche Pflichten. Wer seinen Zugang zum britischen Markt erhalten und weiter ausbauen will, sollte schnell und strategisch handeln.
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