Abwasserreinigung Neue Vorbehandlungsstufe für den Industriepark Höchst

Redakteur: Wolfgang Ernhofer

Infraserv will die Abwasserreinigung im Industriepark Höchst um eine zusätzliche Stufe erweitern. Für ca. 8,5 Millionen Euro soll ein Verfahrensschritt zum Stickstoffabbau entstehen.

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Eine bestehende Abwasservorbehandlungsanlage im Industriepark Höchst. Bald sollen neue Anlagen entstehen.
Eine bestehende Abwasservorbehandlungsanlage im Industriepark Höchst. Bald sollen neue Anlagen entstehen.
(Bild: Infraserv Höchst)

Höchst – Infraserv Höchst hat beim Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung zur Erweiterung der zentralen Abwasseranlage im Industriepark um einen Verfahrensschritt zur Stickstoffelimination beantragt. Mit der neuen Vorbehandlungsstufe zur Abwasserreinigung will die Betreibergesellschaft des Standortes in die sichere und umweltfreundliche Entsorgung der Abwässer aus den Produktionsanlagen des Industrieparks investieren. Durch die Erweiterung soll der Stickstoffeintrag in den Main um 20 % reduziert werden.

Bauarbeiten bis Anfang 2016

Die Kläranlage im Industriepark Höchst, die bereits in den 1960er Jahren erbaut und seither laufend modernisiert wurde, reinigt die am Standort anfallenden Produktionsabwässer. Es handelt sich dabei um täglich bis zu 60.000 m3 Abwasser mit unterschiedlicher Zusammensetzung. Die Abwässer werden in einem von Infraserv entwickelten zweistufigen biologischen Verfahren gereinigt, das nun bis Anfang 2016 für den Stickstoffabbau verbessert wird. Das Investitionsvolumen beträgt 8,5 Millionen Euro.

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Umgebaute Belebungsbecken und neuer Behälter

Für den Stickstoffabbau werden bereits existierende geschlossene Belebungsbecken der zweiten Abwasserreinigungsstufe umgebaut sowie ein neuer, 20 Meter hoher geschlossener Behälter zwischen den beiden vorhandenen Bio-Hochreaktoren errichtet.

Vom 19. Mai bis 16. Juni liegen die Antragsunterlagen im Frankfurter Behördengebäude des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114 aus. Sie können dort von Interessierten eingesehen werden, da es sich um ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt. Betroffene können bis einschließlich 30. Juni 2014 beim Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich Anregungen und Bedenken vorbringen.

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