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Neue BImSchV-Verordnungen für Kühltürme Im Kühlturm alles im Blick: Das bringt die BImSchV für Betreiber
Mit der neuen Legionellenverordnung kommt einiges auf die Betreiber von Kühltürmen und Nassabscheidern zu. Transparenz, Kontrolle und Betrieberverantwortung sind die Stichworte der neuen 42. BImSchV. Gut, wenn man seine Kühlprozesse im Blick hat. Besser, wenn die Mess- und Regeltechnik dabei für Sicherheit sorgt.
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Das Bundeskabinett hat im März 2017 mit dem Entwurf der „Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (42. BImSchV) neue Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemacht.
Schätzungen zufolge existieren in Deutschland rund 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen – von der kleinen Dachanlage bis zum großen Kühlturm.
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