Behältertechnik Auswirkungen der Bauregelliste 2009-2 auf stehende Behälter nach DIN 6618

Redakteur: Manja Wühr

Seit Dezember 2009 gilt die neue Bauregelliste 2009-2. Mit ihr kommen einschneidende Änderungen auf Hersteller ein- und doppelwandiger stehender Behälter zur drucklosen Lagerung wassergefährdender zu. Wichtige Knackpunkte der neuen Bauregelliste lesen Sie im folgenden Beitrag.

Anbieter zum Thema

Viele Tanks, die bisher nach DIN 6618 gefertig wurden, unterliegen nun aufgrund der neuen Bauregelliste der bauaufsichtlichen Zulassungspflicht. (Bild: Walter Ludwig)
Viele Tanks, die bisher nach DIN 6618 gefertig wurden, unterliegen nun aufgrund der neuen Bauregelliste der bauaufsichtlichen Zulassungspflicht. (Bild: Walter Ludwig)

Ein- und doppelwandige stehende Behälter nach DIN 6618 sind seit Jahrzehnten die gebräuchlichsten Tanks zur drucklosen Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten. Am 22. Dezember 2009 trat die Bauregelliste 2009-2 in Kraft und mit ihr einschneidende Änderungen. Obwohl vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) schon lange Zeit angekündigt, haben die Neuerungen große Teile der Branche regelrecht erschüttert.

Anfang des Jahres 2005 erschienen neue Normen für Wind (DIN 1055-4) und Erdbeben (DIN 4149), die bis auf wenige Ausnahmen zu wesentlich höheren Lastannahmen führen. Es versteht sich, dass diese neuen Randbedingungen auch bei den Behältern der DIN 6618 Berücksichtigung finden mussten. Der Nachweis der Festigkeit und Standsicherheit gelang jedoch nicht. Eine umfassende Überarbeitung der Norm wäre aus diesem Grund und wegen ihrer vielen konstruktiven Unzulänglichkeiten notwendig gewesen. Sie wurde aber wegen des hohen Aufwands abgelehnt. Da in diesen Behältern Flüssigkeiten gelagert werden, die nicht nur wassergefährdend sind, sondern auch entzündlich oder giftig sein können, entschied sich das DIBt deren Nutzung entsprechend der Bauregelliste 2009-2 einzuschränken und mit Auflagen zu versehen. Für die einwandigen stehenden Behälter bedeutet dies insbesondere:

  • Behälter nach DIN 6618 dürfen in erdbebengefährdeten Gebieten nicht aufgestellt werden, da: „Einwirkungen aus Erdbeben und Überschwemmungen sind in der Norm nicht berücksichtigt.“
  • „Behälter deren Abmessungen nach DIN 6618-1 festgelegt sind, dürfen nur in Gebäuden aufgestellt werden“, da in Gebäuden kein Wind zu berücksichtigen ist.

Artikelfiles und Artikellinks

(ID:20126610)