Zahnradpumpen

Zahnradpumpen unter Atex-Bedingungen auslegen

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Der Hersteller ist wie folgt definiert:

Der Hersteller ist die Person, die für die Konzeption und den Bau von unter die Richtlinie 94/9/EG fallenden Produkten im Hinblick darauf verantwortlich ist, sie in seinem eigenen Namen auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen.

Derjenige, der ein Produkt mit der Absicht, es auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, wesentlich verändert, sodass sich daraus ein „quasi-neues” Produkt ergibt, wird ebenfalls zum Hersteller.

Der Hersteller trägt die Verantwortung für: die Durchführung einer Analyse zur Feststellung, ob sein Produkt unter die Richtlinie 94/9/EG fällt, die Konzeption und den Bau des Produkts in Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die in der Richtlinie festgelegt sind; die Einhaltung der Verfahren zur Bewertung der Konformität des Produkts mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die in der Richtlinie festgelegt sind.

Der Hersteller hat die alleinige und letzte Verantwortung für die Konformität seines Produktes mit den anwendbaren Richtlinien. Er muss sowohl die Konzeption als auch den Bau des Produktes verstehen, um eine solche Konformität in Bezug auf alle anwendbaren Bestimmungen und Anforderungen der relevanten Richtlinien erklären zu können.

Es müssen nicht nur elektrische, sondern auch mechanische Komponenten wie Kupplungen, die zu einer übermässigen Hitzeentwicklung beitragen können und welche in einer explosionsfähigen Atmosphäre zum Einsatz kommen, zertifiziert werden.

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