Kritik an zusätzlicher Bürokratie Tariftreuegesetz: VDMA sieht Diskriminierung inländischer Firmen

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Das geplante Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen zur Bezahlung nach Tarif. Der VDMA warnt jedoch vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Firmen und zusätzlichen Belastungen für den Mittelstand.

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, kritisiert das geplante Tariftreuegesetz und warnt vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen.(Bild:  VDMA)
Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, kritisiert das geplante Tariftreuegesetz und warnt vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen.
(Bild: VDMA)

Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten wollen, sollen künftig nach Tarif zahlen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht das geplante Tariftreuegesetz allerdings kritisch. „Anbieter, die Leistungen für Bundesaufträge im Ausland erbringen, unterliegen hierfür nicht den geplanten Tariftreue-Verpflichtungen – eine klare Diskriminierung inländischer Unternehmen im Wettbewerb“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. „Das Bundesarbeitsministerium begrenzt den Anwendungsbereich bewusst auf Leistungen, die innerhalb Deutschlands erbracht werden, um Konflikte mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu vermeiden. Das mag rechtlich geboten sein, zeigt aber, wie widersinnig das Vorhaben ist. Tariftreueregelungen führen nicht zu besseren Arbeitsbedingungen, sondern vernichten im schlimmsten Fall Arbeitsplätze.“

Zudem warnt der Verband vor zusätzlicher Bürokratie, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen belaste, während ausländische Wettbewerber von den Regelungen nicht betroffen seien.

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