Ratgeber Anlagensicherzeit Ratgeber Anlagensicherheit
Ob REACH, Explosionsschutzdokument oder Maschinenrichtlinie, der Ratgeber Anlagensicherheit folgt mit der 18. Ergänzungslieferung, die von der BG Chemie und dem Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) herausgegeben wird, den aktuellen Themen mit praxisnahen Erläuterungen.
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Am 1. Juni 2007 trat eine neue europäische chemikalienrechtliche Verordnung (1907/2006/EG) mit dem Synonym „REACH“ in Kraft. Diese Verordnung hat in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Gültigkeit, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Die Abkürzung „REACH“ steht für die drei Hauptthemen Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien.
Auf Basis dieser drei Elemente wurde eine umfassende Neustrukturierung der europäischen Chemikalienpolitik vorgenommen. Im Ratgeber Anlagensicherheit werden der Geltungsbereich von REACH und die wesentlichen Aspekte der Registrierung (mit den Gesichtspunkten Vorregistrierung und erleichterte Registrierung für Zwischenprodukte bzw. Stoffen in Erzeugnissen), Bewertung (Dossierbewertung, Stoffbewertung, Bewertung von Zwischenprodukten) und Zulassung (Antrag, Ausnahmen) praxisnah erläutert.
Sowohl bei Maschinenherstellern als auch bei Maschinenbenutzern bestehen oft noch Unklarheiten und unterschiedliche Auffassungen, was zum Begriff „Maschine“ gehört, wann eine „EG-Konformitätserklärung“ mit „CE-Kennzeichnung“ erforderlich ist und welche inhaltlichen Aussagen mit der „Herstellererklärung“ verknüpft werden müssen.
Der Ratgeber Anlagensicherheit geht in dem jüngsten Update auf diese Fragestellung ein. Die wiedergegebenen Auslegungen und Empfehlungen beruhen auf praktischen Erfahrungen als Benutzer von Maschinen sowie Veröffentlichungen von Fachleuten der Berufsgenossenschaften, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sowie der Europäischen Kommission.
Erläutert werden Begriffe wie Gefahrenanalyse, Technische Dokumentation, Herstellererklärung oder EG-Konformitätserklärung. Ausführlich eingegangen wird auf die praktische Anwendung der EG-Maschinen-Richtlinie beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Maschine, dem Zusammenbau mehrerer Maschinen bzw. dem Bau einer neuen Maschine für den Eigengebrauch oder bei Änderungen an einer alten Maschine.
Hilfreich sind insbesondere auch die Tipps für die Gestaltung von Kaufverträgen für neue Maschinen und die Beschaffung gebrauchter Maschinen. Die umfangreiche Beispielsammlung des „Ratgebers“ wird in der aktuellen Ergänzungslieferung um die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments für eine Verpackungslinie für brennbare pulverförmige Feststoffe erweitert.
Dargestellt werden die erforderlichen sicherheitstechnische Kenngrößen und die getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre und zur Zoneneinteilung, zur Vermeidung von Zündquellen und die Anforderungen an elektrische und nicht elektrische Geräte, zum konstruktiven Explosionsschutz und die organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen.
Weitere Themen der 18. Ergänzungslieferung sind die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sowie wasserrechtliche Anforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unter dem besonderen Blickwinkel des § 19 l Wasserhaushaltsgesetz. Dargestellt sind die verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer im Vergleich.
Der Ratgeber Anlagensicherheit“ aus dem Universum Verlag ist als CD-Rom für 107 Euro, als Loseblatt-Ordner für 135 Euro oder als Kombipaket für 169 Euro erhältlich. Ergänzungslieferungen erscheinen zwei- bis dreimal jährlich zu einem Fixpreis von 29 Euro.
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