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Schärfere gesetzliche Regelungen sind außerdem in Bezug auf Sandgestein geboten, in dem bereits seit mehreren Jahrzehnten sogenanntes Tightgas durch Fracking gefördert wird. Nach der parlamentarischen Beratung ist eine Abstimmung über diesen Gesetzentwurf im Bundestag noch vor der Sommerpause geplant.
„Chancen der Schiefergasförderung nicht verspielen“
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), Dr. Utz Tillmann, äußerte sich besorgt zum Kabinettsbeschluss: „Deutschland sollte unbedingt die Chancen der heimischen Schiefergasreserven für eine sichere Energie- und Rohstoffversorgung wahren. Leider bildet der verabschiedete Entwurf noch keine sinnvolle Grundlage, um die Gewinnung von Schiefergas für die Zukunft zu ermöglichen. Ganz im Gegenteil: Die vorgeschlagenen Regelungen bedrohen sogar die bereits bestehende deutsche Gasproduktion. Beim Kabinettsbeschluss besteht noch deutlicher Verbesserungsbedarf.“
Gerade vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Klimaschutzbemühungen sei eine sichere und wettbewerbsfähige Versorgung mit Erdgas wichtig. Nach Auffassung von Tillmann wäre es unverantwortlich, entsprechende heimische Rohstoffvorräte nicht zu heben. Die chemische Industrie sei auf eine sichere und wettbewerbsfähige Energie- und Rohstoffversorgung in besonderem Maße angewiesen. Denn sie gehört zu den besonders energieintensiven Branchen.
„Fracking-Beschluss widerspricht Energiewende“
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der Beschluss ein Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an die fossilen Energien. „Mit dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht die Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben und konsequent die Einsparung des Energiebedarfs zu forcieren. Wir brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch das richtige Signal“, bekräftigt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH.
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Fracking
DWA betont in Fracking-Debatte absoluten Vorrang für Trinkwasser
Die DUH hält die Fracking-Regelungen für rechtsstaatlich bedenklich und fordert stattdessen ein umfassendes Verbot in Schiefer- und Kohleflözgestein. „Es gibt keinen Anlass dazu, Fracking im Sandgestein pauschal als unbedenklich einzustufen, solange man nicht systematisch untersucht hat, welche Risiken für Umwelt und Gewässer damit einhergehen“, sagt Müller-Kraenner.
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