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Hierzu gehört das Scannen der entsprechend gekennzeichneten Gebinde. Außerdem werden die Eingaben überwacht und bewirken bei Falscheingaben eine automatische Sperrung der weiteren Bearbeitung durch das System. In der Komponentenprüfung werden darüber hinaus zu den produktions- und ablaufrelevanten Daten Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise angezeigt.
Wiegen im Dialog
Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Komponentenprüfung gilt es, dass der eigentliche Wiegedialog (Wiegevorgang) automatisch freigeschaltet wird. Dieser Vorgang charakterisiert sich durch folgende systematische Schritte: Anhand der zu verwiegenden Komponente und des zugehörigen Sollwertes schlägt das System die geeignete oder durch die Rezeptur zwingend vorgeschriebene Waage vor und tariert diese entweder automatisch oder manuell. Anschließend erfolgt eine Korrekturberechnung auf Basis der Wirkstoffkonzentration eines Rohstoffes.
Im anschließenden Wiegedialog werden neben den für den aktuellen Vorgang benötigten Auftrags- und Produktionsdaten der Waagen der Istwert (numerisch und grafisch) sowie die Toleranzgrenzen angezeigt. Ein Überschreiten der oberen Toleranzgrenze muss zum Sperren des Wiegeauftrags führen. Nach Abschluss eines Wiegevorgangs werden die Daten zu den real verwogenen Mengen an das ERP-System übertragen, damit dort die Bestandsbuchung vorgenommen werden kann.
Abbildung unterschiedlicher Wiegemethoden
Um den unterschiedlichen Anforderungen an einen optimalen Produktionsprozess entsprechen zu können, sollte das WDS unterschiedliche Wiegemethoden abbilden können, die je nach Auftrags- bzw. Rezepturvorgaben oder durch technische Gegebenheiten zum Einsatz kommen. Dazu gehört zunächst die Einwaage, bei der die Waage- oder Mischbehälter auf der Waage stehen und bis zu Erreichung des Sollwerts mit Rohstoff gefüllt werden.
Zum anderen betrifft es die Entnahmewiegung. Hier wird einem Behälter Rohstoff entnommen und in den Einwaage- oder Mischbehälter eingefüllt. Die dritte Methode betrifft den Zählmodus. Sie findet dann Anwendung, wenn ein komplettes Gebinde, dessen Gewichtswert exakt bekannt ist, in den Einwaage- oder Mischbehälter eingefüllt wird. Der Gewichtswert wird über die eingegebene Stückzahl ohne echten Wiegevorgang im Auftrag protokolliert und verbucht.
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