Schutz vor Hackerangriffen
Was bedeutet die neue NIS2-Richtlinie für die Chemie- und Pharmaindustrie?

Ein Gastbeitrag von Matthias Nolden, Associate; Dr. Roman Krepki, Senior Manager Informationssicherheit und Datenschutz bei Mazars 6 min Lesedauer

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Seit letztem Jahr gilt die neue NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) für Cybersicherheit – auch für Chemie- und Pharmaunternehmen. Wer noch nichts gemacht hat, muss nun ran – die Schonfrist läuft ab. Was ist zu tun? Zwei Rechtsanwälte klären auf.

Wie schützen sich Unternehmen vor Hackerangriffen?(Bild:  sarayut_sy - stock.adobe.com)
Wie schützen sich Unternehmen vor Hackerangriffen?
(Bild: sarayut_sy - stock.adobe.com)

Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie noch nie zuvor. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) in seinem jährlichen Lagebericht. Auch aus der Presse lassen sich täglich neue IT-Sicherheitsvorfälle aus den unterschiedlichsten Sektoren entnehmen. Vor diesem Hintergrund ist am 16. Januar 2023 die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) für Cybersicherheit in Kraft getreten, deren Ziel der unionsweite Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten, die Eindämmung von Bedrohungen für Netz- und Informationssysteme wesentlicher Dienste in Schlüsselsektoren und damit die Sicherheit der Union, ihrer Wirtschaft und Gesellschaft ist.

Die Richtlinie bedarf zunächst einer Umsetzung des deutschen Gesetzgebers, die bis spätestens im Oktober 2024 zu erfolgen hat. Derzeit liegt der Entwurf eines Umsetzungsgesetzes („NIS2UmsuCG“) als Diskussionspapier vom September 2023 vor. Hierzu hat im Oktober 2023 ein Austausch zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und angehörten Verbänden und Institutionen stattgefunden. Kern des NIS2UmsuCG ist die vollständige Überarbeitung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG).