Kurzum: Eine Einzellizenzierung ist realitätsfern und unterbleibt daher meist in der Praxis. Dabei ist es für alle Unternehmen unabdingbar, vielfältige Informationen schnell intern auszutauschen, zu vervielfältigen und auf die unterschiedlichsten Arten wiederverwenden zu dürfen – legal und ohne riesigen Verwaltungsaufwand.
Folgen bei Rechtsverletzungen
Nichts ist heute leichter, als digitale Informationen in einer Weise zu nutzen, die geltendem Urheberrecht widerspricht. Dagegen helfen auch unternehmensweite Richtlinien für Mitarbeiter nur theoretisch, da sie sich kaum kontrollieren lassen: Mehr als 50 % aller Mitarbeiter in Unternehmen wissen einer Umfrage von Outsell von 2013 (Quelle: Copyright Clearance Center Information Consumption and Use Survey 2013 Copyright 2013 Outsell, Inc. www.outsellinc.com) zufolge nicht oder nur ungenügend von internen Richtlinien zum Urheberschutz.
Bei Urheberrechtsverletzungen drohen Schadensersatzansprüche oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Urheberrechtsverletzungen laufen zudem der Unternehmensphilosophie zuwider, widersprechen öffentlich publizierten Zielen und konterkarieren die Bemühungen eines Unternehmens für Compliance in anderen Bereichen. Sollte dies bekannt werden, droht zudem ein irreparabler Imageschaden. Bisher werden solche Fälle fast immer im Vergleichswege – freilich mit entsprechenden Kosten – ohne nennenswertes Medienecho geregelt. Doch niemand kann garantieren, dass dies immer so bleiben wird. Und wer will hier schon die erste Firma sein, die als Urheberrechtsverletzerin Schlagzeilen macht?
Sammellizenz beugt vor
Es besteht also ein dringender Bedarf nach einer Pauschal- oder Kollektiv-Lizenz, die alle Inhalte und Rechte abdeckt, die ein Unternehmen für sein Tagesgeschäft benötigt. Eine solche gibt es bereits – die VG Wort Digital-Copyright-Lizenz. Seit Januar 2012 bietet Rights Direct im Lizenzvertrieb für die VG Wort aus einer Hand globale Lizenzrechte von mehr als 400 000 deutschen und internationalen Rechteinhabern.