CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM-Meldepflichten: VDMA kritisiert mangelhafte Gesetzgebung

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Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, kritisiert den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) scharf. Die aktuellen Berichtspflichten sind laut Brodtmann kaum umsetzbar, da Unternehmen oft keinen Zugang zu den erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten haben.

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, kritisiert den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) als mangelhaft.(Bild:  VDMA)
Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, kritisiert den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) als mangelhaft.
(Bild: VDMA)

Mit den CBAM-Meldepflichten will die EU sicherstellen, dass importierte Produkte den gleichen Umweltstandards entsprechen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA sieht die Meldepflichten in der aktuell laufenden Übergangsfrist kritisch: „Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist in seiner jetzigen Form eine mangelhafte Gesetzgebung. Unternehmen können die Berichtspflichten nicht umsetzen, weil sie nicht in der Lage sind, auf echte Emissionsdaten zuzugreifen. Der Grund ist, dass die Lieferanten die nötigen Daten nicht liefern können oder wollen.“ Zudem sei unklar, ob europäische Unternehmen haftbar gemacht und sanktioniert werden können, wenn keine Daten vorliegen. Weder die EU-Kommission noch die nationalen Behörden würden hier konkrete Lösungen anbieten, wie etwa die weitere Verwendung von Standardwerten für alle Importe. „Eine derart umfangreiche Gesetzgebung erfordert eine gute administrative Unterstützung seitens der EU und der Einzelstaaten. Wir brauchen einen Mechanismus, der Unternehmen schützt und nicht bestraft, wenn ihre Zulieferer sich weigern, die notwendigen Emissionsdaten zu liefern“, so Brodtmann.

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