Regulatorik 2026: Drei Pflichten, ein Handlungsjahr KARL, NIS2, PFAS und Phosphor: Das kommt 2026 in Sachen Wasser/Abwasser
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Von Wegen behäbig: Im Wasser- und Abwassersektor ist 2026 mächtig viel Bewegung. EU-Vorgaben werden nationales Recht in Deutschland, neue Grenzwerte bringen das Thema PFAS auf die Wasseragenda und das Phosporrecycling wirft seine Schatten voraus. Für Betreiber ist spätestens jetzt der Moment zum Handeln gekommen – bevor der Zeitdruck die Richtung vorgibt.
PFAS – die als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen – sind längst nicht nur ein Thema für Materialexperten: Seit dem zwölften Januar 2026 gilt für Deutschlands Wasserwerke ein verbindlicher Grenzwert: Für die als PFAS‑20 bekannte Gruppe von zwanzig festgelegten PFAS‑Verbindungen liegt er bei null Komma eins Mikrogramm pro Liter. Zuvor gab es seit 2023 einzelne Regulierungen für spezifische Substanzen wie PFOS und PFOA. Damit entspricht die neu gefasste nationale Trinkwasserverordnung der EU‑Trinkwasserrichtlinie 2020/2184.
Für Betreiber heißt das: Sie brauchen ein Messkonzept, das mehr kann als vereinzelte Stichproben. Sie müssen Probenahmestellen, Testfrequenzen und die passende Analytik definieren. Und sie müssen Handlungsoptionen festlegen, falls Befunde auftreten. Ohne eine definierte Maßnahmenkette geraten Betreiber im Ernstfall schnell in Erklärungsnot – gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit. Ab dem zwölften Januar 2028 kommt eine zweite Schwelle hinzu: Dann gilt für PFAS‑4 ein Grenzwert von null Komma 0,2 Mikrogramm pro Liter.
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