Ein staatlich subventionierter Industriestrompreis ist in der Ampel-Koalition umstritten. Der Wirtschaftsminister legt nun ein seit längerem erwartetes Konzept vor. Auch der Vorschlag zur Finanzierung dürfte für Debatten sorgen.
Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände fordern seit langem einen Industriestrompreis.
Um Unternehmen und Jobs in Deutschland zu halten, will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck günstigere Strompreise für die Industrie. Der Grünen-Politiker schlägt dazu staatliche Hilfen vor - im Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro. Habeck legte am 05. Mai ein Konzept für einen zweistufigen Industriestrompreis vor. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen.
Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände fordern seit langem einen Industriestrompreis. Befürchtet wird, dass Unternehmen wegen der im internationalen Vergleich hohen Strompreise in Deutschland Produktion ins Ausland verlagern.
„Die energieintensiven Unternehmen sind die Basis der deutschen Industrie und damit unseres Wohlstands“, heißt es in einem Papier Habecks. Viele dieser produzierenden Unternehmen, etwa der Chemie-, Stahl-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie, lieferten die Grundstoffe für die Produkte, mit der die deutsche Industrie international erfolgreich sei.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise habe diese Unternehmen sehr hart getroffen. „Der Energiepreisschock gefährdet akut Deutschlands Wohlstand und seine starke industrielle Basis.“ Es sei mit den Energiepreisbremsen gelungen, die Lage in Deutschland zu stabilisieren. „Das Erreichte dürfen wir jetzt nicht gefährden. Deutschland braucht seine Grundstoffindustrien genauso wie neue Zukunftsindustrien.“
Habeck will langfristig einen „Transformationsstrompreis“. Die Industrie soll von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien profitieren. Maßnahmen dazu, etwa mehr Flächen für Windräder, brauchten aber Zeit, um zu wirken und dauerhaft die Versorgung energieintensiver Unternehmen mit erneuerbarem Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen zu garantieren.
Deswegen soll es in einer Zwischenphase bis 2030 einen „Brückenstrompreis“ geben von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen „klar definierten“ Empfängerkreis, der aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müsse.
PROCESS-Veranstaltungen 2023
Waren Sie schon mal bei einer unserer Veranstaltungen? Falls ja, kommen Sie hoffentlich wieder, falls nein, werfen Sie doch mal einen Blick auf die Veranstaltungsseiten und profitieren Sie von Frühbucherrabatten. Am 13. und 14. September finden der Smart Process Manufacturing Kongress , sowie das SIL-Forum in Würzburg statt. Am 21. und 22. November können Sie bei den Förderprozessforen netzwerken. Bei Wasserstoff-, Pumpen- und Schüttgutforum sind bestimmt auch spannende Themen für Sie dabei.
„Die deutsche Industrie hat sich auf den Weg gemacht und ist bereits dabei, ihre Prozesse umzustellen, die es für eine klimaneutrale Produktion weltweit braucht“, sagte Habeck laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. „Auf diesen Weg müssen wir unterstützen, denn dieser Weg sichert uns auch in Zukunft einen starken wettbewerbsfähigen Standort mit nachhaltigen Arbeitsplätzen.“
Die Kosten eines Industriestrompreises hänge wesentlich von der weiteren Entwicklung der Marktpreise ab, heißt es in dem Papier. Nach aktueller Lage ergebe sich für den Zeitraum nach Auslaufen der Strompreisbremse ein Finanzbedarf bis 2030 von rund 25 bis 30 Milliarden Euro. Das Geld soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen.
Dieser in der Corona-Pandemie errichtete Fonds wurde in der Energiekrise reaktiviert, um deren Folgen abzufedern. Finanziert werden mit bis zu 200 Milliarden Euro vor allem die Strom- und Gaspreisbremse. Wegen sinkender Preise könnte die Finanzierung der Bremsen aber deutlich günstiger werden.
Die rechtlichen Hürden für die Nutzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds seien hoch, heißt es im Papier. „Eine verfassungsrechtlich saubere Lösung erfordert zwingend neue parlamentarische Beschlüsse.“
Ein Industriestrompreis ist in der Regierungskoalition umstritten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat Vorbehalte. Auf direkte staatliche Hilfen zu setzen, sei „ökonomisch unklug“ und widerspreche den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, schrieb er in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. Lindner hatte sich auch schon gegen eine Öffnung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgesprochen.
Der Brückenstrompreis soll nach Habecks Konzept nur auf 80 % des Verbrauchs Anwendung finden, um Effizienzanreize zu schaffen. Bedingungen sollen unter anderem Tariftreue und eine Standortgarantie sein. Der Brückenstrompreis solle „komplexe Wertschöpfungsketten und gute Arbeitsplätze“ erhalten, die Grundlage für die Ansiedlung der Industrien „von morgen“ schaffen und den Rahmen für die schnelle Umstellung auf klimaneutrale Produktionsweisen setzen.
Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) sagte, ein Industriestrompreis sei ein wichtiges Thema für den Industriestandort Deutschland. „Daher kommt es auch sehr auf die genaue Ausgestaltung an. Wir schauen uns das Konzept konstruktiv an und prüfen den Vorschlag. Eine Frage haben wir aber: was sagt eigentlich der Finanzminister dazu? Es ist schon bemerkenswert, dass dieses Konzept angesichts der Wichtigkeit des Themas nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wurde.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.