Kohlendioxid-Speicherungsgesetz Industrieverband mahnt Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Kohlendioxidspeicherung an

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Der VIK begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes als wichtigen Schritt für den Klimaschutz und den Industriestandort, kritisiert jedoch fehlende Maßnahmen bei Infrastruktur, Finanzierung und beim Zugang zur CO₂-Infrastruktur.

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes als wichtigen Schritt für den Klimaschutz.(Bild:  VKI)
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes als wichtigen Schritt für den Klimaschutz.
(Bild: VKI)

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) begrüßt ausdrücklich den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegten Entwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Der Gesetzentwurf setze ein notwendiges Signal für Investitionen in CCS- und CCU-Technologien und eröffne der energieintensiven Industrie eine realistische Perspektive für die Dekarbonisierung schwer vermeidbarer Emissionen.

„Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung das Thema Kohlenstoffmanagement zügig angeht. Für viele unserer Mitgliedsunternehmen ist das eine entscheidende Weichenstellung für Klimaschutz und den Erhalt des Industriestandorts“, sagte Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK und fügte hinzu: „Der Entwurf bleibt bei zentralen Fragen noch zu unkonkret, es fehlen klare Perspektiven zur Planung der notwendigen Infrastruktur und darüber hinaus sind die Themen Finanzierung und Förderung bislang unzureichend adressiert.“

Der Industrieverband lobt insbesondere die ausdrückliche Einbeziehung technisch schwer vermeidbarer industrieller Prozessemissionen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Diese Klarstellung schaffe dringend benötigte rechtliche Sicherheit für die betroffenen Unternehmen. Positiv bewertet der VIK außerdem die rechtliche Verankerung sowohl der Offshore- als auch – bei Zustimmung der Länder – der Onshore-Speicherung.

„Die Erfassung technisch schwer vermeidbarer Emissionen, ist ein erster Schritt, aber in Fällen, wo eine Vermeidung wirtschaftlich nicht anders machbar ist, vergeben wir die Chance einer wettbewerbsfähigen und klimaschonenden Produktion dieser Teile der Industrie. Das bedeutet, auch wirtschaftlich schwer vermeidbare Emissionen müssen künftig in den gesetzlichen Rahmen aufgenommen werden.“ erklärt Seyfert.

Deutliche Kritik äußert der Verband am Fehlen konkreter Maßnahmen zur Planung und Finanzierung der notwendigen Infrastruktur. Trotz guter Ansätze beim rechtlichen Rahmen sehe der Entwurf keine Schritte zur Entwicklung eines CO₂-Kernnetzes oder dessen Finanzierung vor.

„Eine CO₂-Leitung baut sich nicht von allein. Ohne staatliches De-Risking und klare Zuständigkeiten bleibt der Gesetzentwurf gut gemeint, aber in der Wirkung begrenzt“, warnt Seyfert. „Es braucht vergleichbare Absicherungsmechanismen wie beim Wasserstoffkernnetz, um Investitionen überhaupt erst auszulösen.“

Nachbesserungsbedarf sieht der VIK auch beim gleichberechtigten Zugang zur CO₂-Infrastruktur für erdgasbasierte Kraftwerke – insbesondere für industrielle KWK-Anlagen und H₂-ready-Gaskraftwerke. Diese leisten laut VKI wichtige Beiträge zur Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung, würden im aktuellen Entwurf jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Der VIK rieft die Bundesregierung dazu auf, den vorgelegten Gesetzentwurf rasch zu verabschieden, aber zugleich zielgerichtet nachzuschärfen.

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