Das Lieferkettensorgfaltspflicht im Maschinen- und Anlagenbau
Das Lieferkettengesetz: Was jetzt zu tun ist

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. rer. pol. Julia Krause, Professur für International Industrial Sourcing and Sales; Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 7 min Lesedauer

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Die Liste an Befürchtungen, die das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz begleitet, ist ebenso lang wie der Name. Doch jammern hilft nicht. Wie Unternehmen das Beste daraus machen.

Ungeliebte Pflicht: das Lieferkettengesetz(Bild:  MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Ungeliebte Pflicht: das Lieferkettengesetz
(Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

Nach monatelangen Debatten und Diskussionen ist es nun Gewissheit: Das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz wird auf EU-Ebene eingeführt. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Meilenstein im Bestreben, die globalen Lieferketten ethischer und nachhaltiger zu gestalten. Das Gesetz, das bereits in Deutschland seit 2023 eingeführt wurde, fordert Unternehmen dazu auf, ihre Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette wahrzunehmen und sicherzustellen, dass Menschenrechte geschützt und Umweltschäden vermieden werden. Trotz kontroverser Diskussionen und unterschiedlicher Standpunkte ist die Einführung dieses Gesetzes ein klares Signal für einen verstärkten Fokus auf soziale und ökologische Belange in der Wirtschaftstätigkeit.

Das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz wird auch den deutschen Maschinen- und Anlagenbau betreffen, denn diese sind Akteure im globalen Liefernetz ihrer Kunden. Deswegen ist es wichtig, das Thema aktiv anzugehen und mögliche Strategien aufzeigen, wie Unternehmen diesen neuen Anforderungen gerecht werden können, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.