Länderreport Bulgarien

Chemieindustrie auf dem Balkan Teil 2 – Bulgarien

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Geschäftspraxis

Zuständig für die Marktzulassung von Arzneimitteln ist die Bulgarische Exekutivagentur für Arzneimittel (Bulgarian Drug Agency/BDA).

Chemische Erzeugnisse müssen den Anforderungen des Gesetzes über den Schutz vor Schäden durch chemische Stoffe und Präparate in seiner neuesten Fassung von 2003 entsprechen. Es regelt die Bedingungen und die Verfahrensweise, mit der chemische Erzeugnisse in den Handelsverkehr gebracht werden können. Auskünfte zu einzelnen Fragen erteilt die Staatliche Agentur für Messwesen und Technische Überwachung (DAMTN). Kontaktperson: Pavlina Danailova (Direktorin für die Aufsicht über das Messwesen, Tel.: +359 2/986 22 66, Fax: -9396 701, E-Mail: Pavlina.Danailova@damtn.government.bg, mn.dir@sasm.orbitel.bg).

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU sind die Regelungen des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Tabellen, Zahlen und weitere Fakten zur Chemieindustrie in Bulgarien finden Sie in der Bildergalerie des Artikels.

Chemieindustrie auf dem Balkan Teil 1 – Serbien

* Quelle: Germany Trade and Invest

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