Anbieter zum Thema
Stillstände und Revisionen optimal nutzen
Allerdings bieten sich durch das neue Regelwerk auch Chancen: Erstmals haben Betreiber von Prozessanlagen die Möglichkeit, selbst ein Prüfkonzept für Revisionen und Anlagenstillstände zu erstellen. So kann, wer Betriebsbedingungen wie Temperatur, Druck, Medium, Werkstoffen oder der Korrosionsanfälligkeit berücksichtigt, unter Umständen auf Festigkeitsprüfungen oder Inaugenscheinnahme der inneren Wandungen von Rohrleitungen und Apparaten verzichten.
Auf diese Weise können die regelmäßigen Prüfungen durchgeführt werden, ohne dass Behälter geöffnet oder Anlagen abgefahren werden müssten, erklären die TÜV-Spezialisten. Wer das Korrosions-, Verschmutzungs- oder Abnutzungsverhalten von Anlagenteilen oder Komponenten berechnen kann und nichtinvasive Prüfmethoden nutzt, kann so erhebliche Aufwände sparen.
Exklusiv: Risiko Turnaround
Monte Carlo für Ingenieure: So geht Risikomanagement im Turnaround
Derartige Prüfkonzepte können Betreiber mit einem entsprechenden Fachkundenachweis selbst erstellen und durch die ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) abnehmen lassen, erklärte Eckart Grote, Technischer Leiter der ZÜS für Druckgeräte beim TÜV Nord. Das wichtigste Kriterium dabei sei eine „sicherheitstechnisch gleichwertige Aussage“, das heißt, dass die so gewonnenen Erkenntnisse einen ebenso sicheren Betrieb zulassen wie die individuelle Prüfung.
Einer für Alle? Die neue Betriebssicherheitsverordnung ma
cht's möglich
Zusätzlich ermöglicht ein Prüfkonzept, Anlagenteile zusammenzufassen, so dass nur jeweils eine Komponente geprüft werden muss. Dabei gewonnene Ergebnisse lassen sich unter Umständen auch auf andere Komponenten gleicher Art und Beanspruchung übertragen, wie Grote erläutert: „Wenn beispielsweise Druckgeräte derselben Bauart bereits ohne Mängel geprüft wurden und weitere Druckgeräte dieser Art in der Anlage unter den gleichen Bedingungen betrieben werden, muss möglicherweise nicht mehr jedes einzelne Gerät bei der Prüfung außer Betrieb genommen werden.
So können Rüstkosten, wie die Entleerung, Gasfreimessung, Reinigung und Einrüstung eingespart und vertiefende Kenntnisse über die Anlage im Rahmen der Prüfkonzepterstellung erlangt werden.“ Prüfergebnisse einer kompletten Anlage auf eine andere, baugleiche, zu übertragen ist jedoch auch unter der neu gefassten Betriebssicherheitsverordnung nicht möglich.
Absaugung von abgelagertem Staub
So geht vorbeugender Explosionsschutz bei Schüttgütern
(ID:43750273)