Schiedsgutachten und Mediation

Außergerichtliche Lösungen technisch-wirtschaftlicher Konflikte mittels Schiedsgutachten und Mediation

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Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt. Es erlaubt die verbindliche Klärung einer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeidet den Gang zu Gericht. Wird später dennoch prozessiert, so ist das Gericht an das Schiedsgutachten gebunden.

Hinter der Motivation des Gesetzgebers, Schiedsgutachten zu „schaffen” steht das rechtspolitische und gesamtgesellschaftliche Anliegen einer optimalen Nutzung der Rechtspflegeressourcen und der schnellen Lösungsfindung. Denn: Fehlgeleitete Rechtskonflikte richten wirtschaftliche, aber auch soziale Schäden an, denen keinerlei Nutzen gegenübersteht. Übliche Prozesse bedeuten Verzettelung in Nebenpunkten. Die Resultate entsprechen zwar der Rechtslage, hinterlassen jedoch in der Regel unzufriedene Parteien, deren Beziehung danach häufig zerrüttet ist.

Bei einem Schiedsgutachten oder auch Schiedsgericht werden jedoch ausschließlich die tatsächlich interessierenden (z.B. technischen) Fragen behandelt und der Sachverhalt rechtsverbindlich geklärt. Diese Fragen, auch Schiedsfragen genannt, werden gemeinsam mit den Parteien definiert oder wurden oft auch schon beim originären Vertragsabschluss zwischen den Parteien formuliert. Die Lösung ist im Allgemeinen schnell erarbeitet und in der Regel äußerst kostengünstig. Um die Schiedsfragen jedoch klären zu können, ist es bei technischen Konfliktfällen oft nötig, sich tief ins Detail einzuarbeiten, auch schon deswegen, da das Resultat des Schiedsgutachtens rechtsverbindlich ist.

Wirtschaftsmediation

Die Mediation, also die Vermittlung durch einen Dritten, der keine Entscheidungsbefugnis besitzt, eröffnet zusätzliche und effiziente Lösungswege, welche sich sowohl auf unternehmensinterne Abläufe als auch den Ruf eines Unternehmens positiv auswirken können. Die systematische Anwendung der Mediation in Wirtschaftskonflikten stammt aus den USA, ist dort seit Jahren etabliert und darüber hinaus bereits in vielen internationalen Geschäftskontrakten als Konfliktlösungsmethode fest verankert.

Die Mediation ermöglicht in vielen Fällen eine rasche und kostengünstige Streitbeilegung, die Geschäftsbeziehungen schont und internen Unternehmensaufwand minimiert. Sie verfolgt das Ziel, eine zukunftsorientierte Vereinbarung bzw. Lösung zu finden, die von allen Parteien befürwortet werden kann („Win-Win“-Prinzip) und wird meistens in nur einem Tag abgeschlossen.

Das Verfahren ermöglicht die Entwicklung kreativer Lösungen unter Berücksichtigung der beteiligten Interessen. Die im gerichtlichen Verfahren üblichen Formalismen und zeitaufwändigen Aufarbeitungen treten dabei in den Hintergrund. Die Abbildung 2 stellt den prinzipiellen Ablauf einer Mediation dar.

Kennzeichnend für dieses Verfahren ist, dass

  • sie streng vertraulich durchgeführt wird;
  • sie in kürzester Zeit abgeschlossen werden kann;
  • bestehende und ansonsten gute Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten werden können;
  • eine gerichtliche Auseinandersetzung immer noch möglich ist, wenn die Mediation nicht erfolgreich sein sollte;
  • die Rechtsposition der Parteien (für einen eventuell nachfolgenden Rechtsstreit) nicht berührt wird;
  • sie erheblich Kosten und Zeit spart;
  • sie eigenverantwortlich durchgeführt wird.

Damit empfiehlt sich die Mediation zur Lösung für technische und wirtschaftliche Streitigkeiten, Vertragsstreitigkeiten, Patent- oder Handelsstreitigkeiten,

  • wenn die Parteien die Geschäftsbeziehungen zukünftig weiter pflegen möchten;
  • auch bei einer größeren Anzahl von streitenden Parteien.

Der Mediator ist entscheidend für den Erfolg einer Mediation. Die wichtigste Eigenschaft ist seine Befähigung zur Konfliktbeilegung. Als neutraler Dritter unterstützt er dabei die Parteien, eine gemeinsame Lösung zur Beilegung des Streits zu finden. Die Parteien behalten die Kontrolle über den Verhandlungsprozess und darüber hinaus die Freiheit, das Verhandlungsergebnis nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Der Mediator besitzt dabei keine Entscheidungsgewalt. Er ist vielmehr ein neutraler Ansprechpartner und Informationsvermittler, der für die beteiligten Parteien eine „Win-Win“-Lösung anstrebt.

Grundsätzlich ist es vorteilhaft, wenn der Mediator mit den Hintergründen des Konfliktes vertraut ist. Dies gilt insbesondere für Streitfälle mit einem komplexen technischen Hintergrund. Hier kann ein sachverständiger, technischer Mediator, ein Wirtschaftsmediator, besonders effizient die Konfliktlösung durch kreative, zudem auch technisch-alternative Lösungsfindungen unterstützen. Die Unterschiede zwischen dem klassischen Rechtsstreit vor Gericht, einer rechtsverbindlichen Entscheidung durch einen Schiedsspruch und der Konfliktlösung durch Mediation zeigt die Tabelle 1.

Die konventionellen Methoden der Konfliktbewältigung, wie die Gerichtsentscheidung, der Vergleich oder der Schiedsspruch verlieren damit als juristisch geprägte Verfahren keineswegs an ihrer grundsätzlichen Bedeutung. Insbesondere durch technische Sachverständige als Mediatoren sind die Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung aber um ein wesentliches Element erweitert worden.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr zu den anfallenden Kosten.

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