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6. Intrastat-Meldepflicht prüfen
Unternehmen müssen alle innergemeinschaftlichen Erwerbe und Versendungen von Waren monatlich an das Statistische Bundesamt melden. Für die Meldepflicht gibt es unterschiedlichen Meldeschwellen. Probleme entstehen oft durch nicht vorhandene oder fehlerhafte Stammdaten (Zolltarifnummern, Gewichte).
7. Lieferungen dokumentieren
Wer Waren ausführt, ist verpflichtet, alle Ausfuhr- und Verbringungsnachweise von Lieferungen, für die keine Mehrwertsteuer berechnet wurde, lückenlos und rechtskonform vorzuhalten. Gerade bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nehmen es viele Firmen mit den Belegnachweisen nicht so genau. Fehlen diese jedoch bei der Prüfung durch die Steuerbehörde, muss die Mehrwertsteuer nachgezahlt werden. Um nicht in Beweisnöte zu geraten (die Prüfung erfolgt ggf. erst bis zu zehn Jahre nach dem Lieferzeitpunkt), ist es notwendig, Vollständigkeit und Richtigkeit aller Belege zeitnah sicherzustellen und die notwendigen Prozesse rechtskonform zu etablieren.
8. Help-Desk nutzen
Die rechtskonforme Abwicklung von Zollfragen ist ähnlich komplex wie das Steuerrecht. Auch für diese Thematik nutzen Unternehmen externe Spezialisten, um transparent sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Besonders mittelständische Unternehmen tun sich schwer, die Kompetenzen im Haus lückenlos vorzuhalten. Für alle Fragen im operativen Zollumfeld bietet Kloepfel 4PL Solutions deshalb ein eigenes Help Desk für Unternehmen an.
* Der Autor ist Geschäftsführer von Kloepfel 4PL Solutions, Düsseldorf.
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