Verzollen leicht gemacht

8 Tipps für eine stressfreie Ein- und Ausfuhr von chemischen Erzeugnissen

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3. Kosten beim Import sparen

Wer aus Nicht-EU-Ländern importiert, kann Abgaben sparen, indem er Veredelungsverfahren oder Zollläger nutzt. Wird etwa ein Rohstoff aus China importiert, weiterverarbeitet und das Endprodukt in die USA verkauft, sind bei bestehender Bewilligung keine Abgaben für den wieder exportierten Teil des Rohstoffs notwendig. Für eine z.B aus Japan stammende Ware, die unverändert nach Norwegen weiterverkauft wird, entstehen bei einem Zolllager keine Abgaben. Auch beim so genannten „Freien Verkehr“ lassen sich Kosten sparen. Entscheidend sind

  • die korrekte Ermittlung des Zollwertes (Frachtanteile, Versicherung und diverse andere Kosten müssen hinzugerechnet, andere Anteile ggf. abgezogen werden),
  • die Ausnutzung von Zollvergünstigungen oder Zollaussetzungen sowie
  • die Prüfung eventuell bestehender Importrestriktionen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig auch Ihre Spedition(en), sollte die Zoll­abwicklung über den Dienstleister laufen.

4. Exportkontrollen beachten

Bei genehmigungspflichtigen Produkten, wie Phosphorverbindungen, Spezialkunststoffen oder Verbundwerkstoffen, Embargoländern, verbotenen Verwendungen oder sanktionierten Partnern müssen ausführende Unternehmen penibel alle Exportkontrollen beachten. Bei Sanktionslisten können auch Lieferungen innerhalb Deutschlands oder der EU betroffen sein. Oft werden Produkte nicht erkannt, da Mitarbeiter falsche Zolltarifnummer recherchieren oder das Wissen im Unternehmen über verbotene Verwendungen an sie nicht weitergegeben wird. Zollpapiere wie Ausfuhrbegleitdokumente sollten generell nur geschulte Mitarbeiter erstellen, die mit den Atlas-Systemen, idealerweise integriert in das unternehmenseigene ERP-System, vertraut sind. Wichtig ist auch ein Exportkontrollhandbuch. Dies legt für Verantwortliche, Mitarbeiter und externe Prüfer dar, wie Prozesse und Entscheidungswege gestaltet und wo Informationen zu finden sind.

5. Zollkosten für Kunden einsparen

Ausländische Kunden können fünf bis zehn Prozent vom Warenwert an Zollkosten sparen, wenn sie Produkte zollfrei einführen können. Wer für Kunden solche Zollvergünstigungen nutzt, muss die rechtlichen Anforderungen exakt kennen und einhalten. Entscheidend ist der Ursprung. Dieser wird für den Kunden über Informationen des Vorlieferanten und so genannte Präferenzkalkulationen bestimmt und nachgewiesen. Bewilligungen können den Prozess vereinfachen. Hierfür müssen der Zollbehörde die entsprechenden Arbeits- und Organisationsanweisungen vorliegen.

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