Lob für Weg des Ernährungsministers

Zehn Standpunkte zur aktuellen Lebensmittelwirtschaft

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3. Informationen über Ernährung sachgerecht stärken und Know-how der Stakeholder beim Bundeszentrum für Ernährung nutzen.

Der BLL begrüßt die Pläne des Grünbuchs, die Verbraucheraufklärung zu stärken. Allerdings muss Aufklärung wissenschaftsbasiert sein und muss sich am tatsächlichen Risiko orientieren. Die Diskriminierung einzelner Produkte wird dieser Anforderung nicht gerecht.

Aus Sicht des BLL ist es unbedingt erforderlich, weitere Stakeholder wie die Lebensmittelwirtschaft und einzelne Branchen aktiv in die Arbeit des neuen Zentrums einzubinden. Wir sprechen uns dringend für die Errichtung eines Fachbeirats für Ernährungskommunikation sowie eines Fachbeirats für Agrarkommunikation bei der BLE aus. Nur so ist in unseren Augen sicherzustellen, dass die BLE, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendige Beratung erhält. Darüber hinaus sollte eine Beteiligung der Stakeholder auch bei den strategischen Fragestellungen vorgesehen werden.

4. Mindesthaltbarkeitsdatum beibehalten und besser informieren.

Bei dem Thema Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum als europaeinheitlichem Kennzeichnungselement sollte mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen und das noch bessere Verbraucherverständnis zu Inhalt und Unterschied der beiden seit 30 Jahren etablierten Angaben sein. Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine zusätzliche Angabe eines "Verbrauchsverfallsdatum" eine Hilfe für die Verbraucher sein könnte, es steht vielmehr zu befürchten, dass die Verunsicherung über die Bedeutung der unterschiedlichen Angaben dann noch steigt.

5. Verbraucherinformation muss transparent und schnell lesbar sein - Wirtschaft engagiert sich hier über gesetzliche Regelungen hinaus.

Die Lebensmittelwirtschaft klärt auf unterschiedlichen Wegen über ihre Produkte auf, sei es auf den Etiketten durch die transparente Pflichtkennzeichnung nach der Lebensmittelinformations-Verordnung, über freiwillige Kennzeichnungselemente oder auch über Internetseiten, Broschüren, die klassischen Verbraucherhotlines und über die sozialen Netzwerke. Dabei werden bereits digitale Möglichkeiten genutzt. Oftmals handelt es sich bei der Kommunikation nicht nur um eine so genannte Einwegkommunikation, sondern der Dialog mit den Kunden steht im Vordergrund.

6. Megatrend Regionalität: Auf Wettbewerbsvorteil in der Unternehmenskommunikation setzen - weitere Regelungen führen nicht zu mehr Transparenz für den Verbraucher.

Die Lebensmittelwirtschaft unterstützt das Interesse der Verbraucher an regionalen Produkten durch ein stetig erweitertes Angebot. Verpflichtende Herkunftsangaben auf nationaler oder gar regionaler Ebene, wie sie nun von einer Vielzahl von Mitgliedstaaten entwickelt werden, werden hingegen abgelehnt, denn die widersprechen dem zentralen europäischen Ziel des gemeinsamen Binnenmarktes und sind vor allem protektionistisch motiviert. Wenn verpflichtende Regelungen, dann nur auf europäischer Ebene.

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