Neue MVO 2023/1230
Was hat Maschinensicherheit mit Automatisierung zu tun?

Von Dominik Stephan 2 min Lesedauer

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Maschinenverordnung: Das klingt nach Hardware, nach diskreter Fertigung und Apparatebau, aber doch nicht nach MSR und Automatisierung – oder? Tatsächlich hat die neue MVO ab 2027 einige Überraschungen für die Sensor- und Leitsystem-Experten im Gepäck…

Auch die Hersteller von Sensor- und Steuerungskomponenten (hier die Fertigung bei Pilz) sind von der Maschinenrichtlinie direkt betroffen.(Bild:  Pilz)
Auch die Hersteller von Sensor- und Steuerungskomponenten (hier die Fertigung bei Pilz) sind von der Maschinenrichtlinie direkt betroffen.
(Bild: Pilz)

Die Uhr läuft: Anfang 2027 tritt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) in Kraft. Und auch, wenn diese vor allem klassische Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile betrifft, können MSR-Experten nicht ausruhen: Die MVO bezieht ausdrücklich Künstliche Intelligenz, autonome und vernetzte Systeme mit ein und verlangt eine nachweisbare systematische Risikobeurteilung sowie die Berücksichtigung von Security-Risiken.

Hersteller – und dazu gehören ausdrücklich auch alle, die sicherheitsrelevante Änderungen an Maschinen oder Systemen vornehmen – müssen Schutz gegen Manipulation und Korrumpierung von Hardware und Software nachweisen und das heißt: Weg von der einmaligen Zertifizierung, hin zur dauerhaft belastbaren Compliance.

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