Verpackungstechnik Verpackungen mit Blindenschrift kennzeichnen
Medikamentenpackungen, die nach dem Oktober 2005 zugelassen wurden, müssen den Produktnamen in Braille-Schrift tragen, um Blinden und Sehbehinderten eine eindeutige Identifizierung
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Medikamentenpackungen, die nach dem Oktober 2005 zugelassen wurden, müssen den Produktnamen in Braille-Schrift tragen, um Blinden und Sehbehinderten eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Zusätzliche Informationen, wie Darreichungsform, Patientenname, Losnummer und Verfallsdatum sind nicht vorgeschrieben, können aber freiwillig auf die Verpackungen gesetzt werden. Dies schreibt der Artikel 56a der Direktive 2001/83/EC der Europäischen Kommission vor. In vielen Fällen kann der Produktname beim Faltschachtelhersteller auf den Karton geprägt werden. Variable Daten wie Losnummer und Verfallsdatum müssen aber Inline mit Aufklebern oder im Siebdruckverfahren aufgebracht werden. Außerdem können Broschüren nicht geprägt werden, da es dann Probleme beim Öffnen gibt. Nordson hat nun ein neues Verfahren entwickelt, das die Punkte der Braille-Schrift auf thermoplastisches Verpackungsmaterial aufklebt. Zwei elektrische Auftragsköpfe mit drei Modulen, einer speziell entwickelten elektronischen Braille-Code-Auftragsmuster-Steuerung und einem Problue Klebstoff-Schmelzgerät, tragen die Punkte für die Braille-Codierung auf.
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