Trichlorethylen Freiwillige Verpflichtung über die Verwendung von Trichlorethylen
Die europäischen Trichlorethylen (TRI)-Hersteller sprechen sich im Rahmen einer freiwilligen Verpflichtung dafür aus, TRI für die Metallreinigung ausschließlich in geschlossenen Systemen zu gebrauchen.
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Brüssel/Belgien – Mehrere europäische Verordnungen betreffen die Verwendung von TRI bei der Metallreinigung. TRI wurde als CMR-Stoff (kanzerogener, mutagener oder reprotoxischer Stoff) eingestuft und erfordert strenge Kontrollmaßnahmen. Die Maßnahmen sind nicht nur für TRI wichtig, sondern auch für Lösungsmittel, die als Alternativen zu TRI vermarktet werden.
Laut aktueller Vorschriften kann TRI noch verwendet werden, wenn Nutzer weniger als 1 metrische Tonne TRI pro Jahr verwenden oder über eine besondere Genehmigung von der zuständigen Behörde verfügen. In diesem Fall befürworten die europäischen TRI-Hersteller den sicheren und fortwährenden Gebrauch von TRI für die Metallreinigung ausschließlich in geschlossenen Systemen. Die Hersteller haben über die Europäische Vereinigung für chlorhaltige Lösungsmittel (European Chlorinated Solvent Association, ECSA) die freiwillige Verpflichtung „Charta für die sichere Verwendung von TRI bei der Metallreinigung“ entwickelt. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass TRI nach 2010 nicht mehr für die Metallreinigung oder Metallentfettung zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, der Nutzer hat ein geschlossenes System und bestätigt, dass TRI ausschließlich in geschlossenen Systemen eingesetzt wird.
„Der Einsatz von TRI ausschließlich in geschlossenen Reinigungssystemen ist unabdingbar, um die Aussetzung am Arbeitsplatz und die Emissionen in die Umwelt zu minimieren“, sagt André Orban, Geschäftsführer der ECSA. Die freiwillige Verpflichtung der Industrie soll den TRI-Herstellern bei der Vorbereitung zur Umsetzung der REACH-Verordnung helfen.
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