Minimallösung Exekutiver Fußabdruck: Allianz für Lobbytransparenz enttäuscht über Kabinettsbeschluss

Quelle: VCI 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Allianz für Lobbytransparenz zeigt sich enttäuscht von der beschlossenen Lösung für die Einführung eines „exekutiven Fußabdrucks“. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundeskabinetts.

Die Allianz für Lobbytransparenz hofft auf die bis Ende 2025 geplante Evaluierung des Fußabdrucks.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Allianz für Lobbytransparenz hofft auf die bis Ende 2025 geplante Evaluierung des Fußabdrucks.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die neue Regelung eines „exekutiven Fußabdrucks“ in der „Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung“ (GGO) reicht nach Auffassung der Allianz für Lobbytransparenz nicht aus, um die Nachvollziehbarkeit in der Interessenvertretung wesentlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hätte das im Koalitionsvertrag vorgesehene Online-Konsultationsverfahren einführen und den Fußabdruck durch eine Verankerung im Lobbyregistergesetz (LobbyRG) eng mit dem Lobbyregister verzahnen müssen. Dies hätte mehr Transparenz und gleichzeitig weniger Aufwand sowohl für die Bundesregierung als auch die Interessenvertreter bedeutet.

Interessenvertreter müssen zwar seit der LobbyRG-Reform zum 1. März 2024 ihre Stellungnahmen selbst im Lobbyregister aufführen. Diese neue Dokumentationspflicht sei potenziell verzerrend, unvollständig, ineffizient und letztlich nicht überprüfbar. Das ist der falsche Weg, so die Allianz. Hier wäre stattdessen der Gesetzgeber in der Pflicht, die Stellungnahmen und Eingaben zu veröffentlichen – denn nur er hat den Gesamtüberblick, kann die Eingaben standardisiert veröffentlichen und Vollständigkeit gewährleisten.

Daher ist der beschlossene Fußabdruck nach Auffassung der Allianz inhaltlich unzureichend: Zwar sollen beim exekutiven Fußabdruck Einflussnahmen erfasst werden. In der Gesetzesbegründung selbst soll allerdings lediglich angegeben werden, inwieweit Dritte wesentlich zum Inhalt eines Gesetzentwurfs beigetragen haben. Damit komme der Gesetzgeber seiner Aufgabe nicht nach, die eingebrachten Stellungnahmen ebenfalls zu veröffentlichen.

Die Allianz für Lobbytransparenz hofft auf die bis Ende 2025 geplante Evaluierung des Fußabdrucks. Dies biete eine Gelegenheit, erste Erfahrungen zeitnah in die Regelung einzuarbeiten und dabei auch die von der Allianz geforderten Punkte nachzuholen.

(ID:49956180)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung