„Ein Stoff, eine Bewertung“ Europäische Kommission legt Vorschläge für Reform der Chemikalienbewertung vor

Quelle: Europäische Kommission 3 min Lesedauer

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Die Europäische Kommission hat drei Rechtsvorschläge vorgestellt, die auf eine effizientere Bewertung chemischer Stoffe in der EU ausgerichtet sind. Ziel ist es, die Wissensbasis zu stärken und neue chemische Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die Europäische Kommission schlägt eine Reform der Chemikalienbewertung für schnellere, vereinfachte und transparente Verfahren vor.(Source:  Europäische Kommission)
Die Europäische Kommission schlägt eine Reform der Chemikalienbewertung für schnellere, vereinfachte und transparente Verfahren vor.
(Source: Europäische Kommission)

Mit der Annahme von drei Rechtsvorschlägen will die Europäische Kommission die Bewertung chemischer Stoffe in allen EU-Rechtsbereichen straffen. Die Wissensbasis über chemische Stoffe soll gestärkt und das frühzeitige Erkennen neuer chemischer Risiken gewährleistet werden. Im Rahmen dieses Pakets „Ein Stoff, eine Bewertung“ werden wichtige Aufgaben auf vier EU-Agenturen übertragen. Dies soll eine kohärente und transparente Sicherheitsbewertungen von Chemikalien gewährleisten, die in Produkten wie Medizinprodukten, Spielzeug, Lebensmitteln, Pestiziden und Bioziden verwendet werden.

EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius, zuständig für Umwelt, Ozeane und Fischerei nannte die Vorschläge einen Durchbruch in der Art und Weise, wie Daten über Chemikalien gesammelt und ihre Sicherheit bewertet werden. „Durch diese umfassende Reform des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien werden Regulierungsmaßnahmen einfacher, schneller und transparenter. Auf diese Weise können wir die Europäer und die Umwelt schneller vor gefährlichen Chemikalien schützen, auch vor neu auftretenden chemischen Risiken“, so Sinkevičius.

Bürger, Unternehmen und Behörden sollen von einem vereinfachten und transparenten Zugang zu Informationen über Chemikalien, von stärker harmonisierten und berechenbaren Verfahren in allen Rechtsvorschriften und von einer größeren Sicherheit der Bewertungen profitieren. Von den neuen Maßnahmen erhofft sich die Kommission, Lücke zwischen der Ermittlung eines möglichen Risikos und den erforderlichen Regulierungsmaßnahmen zu schließen.

Die drei Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Die Vorschläge umfassen folgende Maßnahmen:

  • Stärkung der Zusammenarbeit und Konsolidierung der wissenschaftlichen und technischen Arbeit im Bereich Chemikalien in der Europäischen Chemikalienagentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Die Agenturen werden besser gerüstet sein, um Prioritätensetzungen, Zeitpläne, Verfahren und Methoden für die Bewertung von Chemikalien aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus können Erkenntnisse, die aus Bewertungen im Rahmen einer Rechtsvorschrift (z. B. über Biozide) gewonnen wurden, für eine andere weiterverwendet werden (z. B. in Spielzeug).
  • Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform und Einführung einer zentralen Anlaufstelle für den Zugang zu Daten über Chemikalien, die sich im Besitz der EU- Agenturen und der Kommission befinden und im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zusammengestellt wurden. Dazu gehören Daten über Gefahren, physikalisch-chemische Eigenschaften, Vorhandensein in der Umwelt, Emissionen, Verwendungen, ökologische Nachhaltigkeit chemischer Stoffe und laufende Regulierungsverfahren. Die gemeinsame Datenplattform wird bestehende Plattformen wie die Informationsplattform für Chemikalienüberwachung (Ipchem), das Public Activities Coordination Tool (Pact) und die Suche nach EU-Chemikalienvorschriften (Euclef) umfassen. Sie wird ihren Anwendungsbereich auf fast das gesamte Chemikalienrecht der EU ausweiten und sie durch neue Instrumente und Datenbanken ergänzen, z. B. durch ein Verzeichnis menschlicher und umweltbezogener Referenzwerte.
  • Einführung einer systematischen Erhebung von in der EU generierten Biomonitoringdaten für den Menschen, um die politischen Entscheidungsträger über den Gehalt an Chemikalien bei Menschen (z. B. Blut oder Muttermilch) zu informieren. Dies wird dazu beitragen, das Ausmaß der Chemikalienexposition der EU-Bürger besser einzuschätzen.
  • Einrichtung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens, um eine frühzeitige Erkennung chemischer Risiken zu ermöglichen, z. B. durch PFAS früh genug, um zu verhindern, dass die Verschmutzung weit verbreitet wird. Sie wird auch eine rasche regulatorische Reaktion ermöglichen und die Auswirkungen der Regulierungsmaßnahmen auf Chemikalien überwachen. Der Rahmen wird u. a. aus einem Frühwarn- und Aktionssystem und einem Rahmen von Indikatoren bestehen.
  • Die Europäische Chemikalienagentur zu ermächtigen, bei Bedarf Daten zu generieren.
  • Gewährleistung der Transparenz wissenschaftlicher Studien über Chemikalien, einschließlich der von Unternehmen in Auftrag gegebenen Studien.

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