Hintergrunddokument an Echa übermittelt PFAS-Beschränkung mit mehr als 5.600 Kommentaren überarbeitet

Quelle: Pressemitteilung Umweltbundesamt (UBA) 3 min Lesedauer

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Ein wichtiger Schritt im europäischen PFAS-Beschränkungsverfahren: Die Europäische Chemikalienagentur hat das überarbeitete Hintergrunddokument veröffentlicht. Über 5.600 Kommentare sind in die neue Fassung eingeflossen, u.a. sind nun acht Sektoren neu oder deutlich ausführlicher behandelt, von Dichtungen bis zu Sprengstoffen.

PFAS gelten als Gefahr für Umwelt und Gesundheit, doch sie sind auch in vielen Industrie-, Medizin- und Spezialanwendungen (noch) nicht zu ersetzen. Ein EU-Verbot der Substanzklasse beschäftigt daher weiterhin die Behörden. Nun gibt es einen neuen Zwischenstand. (Symbolbild)(Bild:  GPT Image Generator / KI-generiert)
PFAS gelten als Gefahr für Umwelt und Gesundheit, doch sie sind auch in vielen Industrie-, Medizin- und Spezialanwendungen (noch) nicht zu ersetzen. Ein EU-Verbot der Substanzklasse beschäftigt daher weiterhin die Behörden. Nun gibt es einen neuen Zwischenstand. (Symbolbild)
(Bild: GPT Image Generator / KI-generiert)

Im Januar 2023 haben die für die europäische Chemikalienverordnung Reach zuständigen nationalen Behörden einen umfassenden Anhang-XV-Bericht zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vorgelegt. Beteiligt waren Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden, die im folgenden „Dossier-Einreicher“ genannt werden. Der Bericht betrifft mehr als 10.000 Stoffe, die in der Umwelt sehr persistent sind und andere bedenkliche inhärente Eigenschaften aufweisen. PFAS-haltige Produkte sind in der Gesellschaft weit verbreitet.

Seit dem Ende der sechsmonatigen Konsultation zum Anhang-XV-Bericht im September 2023 haben die Dossier-Einreicher diesen schrittweise aktualisiert, um die Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen. In dieser Phase des Verfahrens wird der Bericht als Hintergrunddokument bezeichnet. Nun sind die Anmerkungen aus der Konsultationsphase bearbeitet.

Ausnahmeregelungen für bestimmte PFAS-Anwendungen

Die Dossier-Einreicher haben die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments am 24. Juni 2025 an die Echa übermittelt. Damit ist die Arbeit der Dossier-Einreicher in dieser Phase des Beschränkungsverfahrens abgeschlossen.

Mittlerweile haben die Dossier-Einreicher alle über 5.600 Konsultationskommentare sorgfältig auf relevante Informationen geprüft. Dazu gehörten zum Beispiel fundierte Nachweise zu Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und der Umwelt, Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen und wirtschaftliche Auswirkungen. Zusammen mit verfügbaren wissenschaftlichen Publikationen und Fachveröffentlichungen ergänzen diese Informationen die Informationsbasis für eine Beschränkung der PFAS mit entweder befristeten oder unbefristeten verwendungsspezifischen Ausnahmeregelungen, sofern dies als angemessen bewertet wird.

Unbefristete Ausnahmeregelungen werden dabei mit Risikominderungsmaßnahmen kombiniert, die eine vergleichbare Wirksamkeit im Hinblick auf die Emissionsminderung erreichen können.

Acht Sektoren neu oder stark erweitert

Die Kommentare ermöglichten eine Verbesserung der Bewertung der ursprünglich betrachteten Verwendungsbereiche und eine Verfeinerung der Beschränkungsoptionen, aber auch eine Bewertung übergeordneter Themen. Dazu gehören Themen wie die Frage, ob Ausnahmeregelungen für den Gebrauchtmarkt, das Recycling oder Ersatzteile erforderlich sind.

Darüber hinaus nahmen die Experten acht Sektoren in das Hintergrunddokument auf, die der ursprüngliche Anhang-XV-Bericht entweder nicht oder nur teilweise innerhalb anderer Sektoren adressiert hatte. Dabei handelt es sich um folgende Verwendungsbereiche beziehungsweise Sektoren:

  • drucktechnische Anwendungen,
  • Dichtungsanwendungen,
  • Maschinenanwendungen,
  • sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten),
  • Sprengstoffe,
  • militärische Anwendungen,
  • technische Textilien
  • und breitere industrielle Verwendungen (zum Beispiel Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet werden).

EU-Kommission entscheidet über Beschränkung

Die neuen Informationen, die während der Konsultation eingingen, haben eine erhebliche Erweiterung des Hintergrunddokuments zur Folge. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass der Hauptbericht mehr als 100 Seiten länger ist und Anhang E, der Informationen zu Alternativen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Auswirkungen enthält, mehr als 800 Seiten länger ist als der ursprüngliche Anhang-XV-Bericht von 2023. Dies spiegelt den enormen Wissenszuwachs über PFAS wider, den der Beschränkungsprozess auslöste.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Echa bereiten derzeit ihre Stellungnahmen auf der Grundlage des Hintergrunddokuments und der während der Konsultation eingegangenen Kommentare vor. Die Echa wird der Europäischen Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC übermitteln und diese wird nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten endgültig über die Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren werden auf der Webseite der Echa veröffentlicht.

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