Bundestag diskutiert neue Vorgaben Biodiesel aus Abfallstoffen: Verband fordert Kurskorrektur bei THG-Quote

Quelle: MVAK 2 min Lesedauer

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Der Bundestag berät am 25. Februar 2026 über die Reform der Treibhausgasminderungs-Quote zur Umsetzung von RED III. Der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe fordert strengere Kontrollen, das Ende der doppelten Anrechnung und faire Wettbewerbsbedingungen für heimische Biodieselproduzenten.

Der MVAK fordert faire Wettbewerbsbedingungen für Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen.(Bild:  MVAK/ Chevron-REG)
Der MVAK fordert faire Wettbewerbsbedingungen für Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen.
(Bild: MVAK/ Chevron-REG)

Am 25.02.2026 wird sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote befassen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die EU-Vorgaben der RED III für den Verkehrssektor umgesetzt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, strengere Maßnahmen zur Betrugsprävention im Biokraftstoffbereich einzuführen. Detlef Evers, Geschäftsführer des Mittelstandsverbands abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVAK), begrüßt „ausdrücklich die geplante Abschaffung der Option zur doppelten Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe und die Gestattungspflicht von Vor-Ort-Kontrollen für Produzenten weltweit“. Wichtig ist es nach seiner Auffassung, diese Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen, damit heimische Biodieselproduzenten im Quotenjahr 2026 wieder in einen fairen Wettbewerb mit Biokraftstoffproduzenten aus Staaten außerhalb der EU treten könnten.

Ebenfalls fordert der Verband, dass der Rohstoffpool für sogenanntes Co-Processing in Mineralölraffinerien nicht auf Rohstoffe wie Altspeiseöl und Tierfette ausgeweitet wird. Biokraftstoffe aus diesen Rohstoffen (Anhang IX Teil B der EU-Richtlinie) dürfen nur bis zu einer Obergrenze von 1,9 % energetisch auf die Treibhausgasminderungs-Quote angerechnet werden. Ihre Anrechnung ist somit mengenmäßig begrenzt. Diese Höchstmenge wurde in den Jahren 2018 und 2022 bereits vollständig durch die Verwendung von Biodiesel und HVO ausgeschöpft.

„Nun auch noch multinationalen Mineralölunternehmen via Co-Processing Zugriff auf diesen begrenzten Absatzmarkt bzw. Rohstoffpool zu gestatten, würde unweigerlich zu einer Umleitung von Rohstoffen zulasten mittelständischer Biodieselproduzenten führen und hätte in der Folge einen geringeren Klimanutzen“, so Evers. Eine Studie des Studio Gear Up aus dem Jahr 2021 habe belegt, dass die Verwendung von gebrauchten Speiseölen zur Biodieselproduktion für Verbraucher und Klimaschutz die effizienteste Option darstelle. Evers weiter: „Heimische mittelständische Produzenten von Biodiesel aus Abfall und Reststoffen haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf gleichbleibende Rahmenbedingungen deutschlandweit eine Produktionskapazität von über 1 Million Tonnen aufgebaut. Ihnen nun die Rohstoffbasis zu entziehen, wäre ein Schlag ins Gesicht dieser Unternehmen“.

Als weiteren Kritikpunkt nennt der Verband die aus seiner Sicht seit drei Jahren anhaltende Wettbewerbsverzerrung zulasten heimischer Hersteller. Produzenten von Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen seien in diesem Zeitraum einem unfairen Wettbewerb „mit Importen fragwürdiger Biokraftstoffe aus Drittstaaten“ ausgesetzt gewesen. Der MVaK fordert daher vom Deutschen Bundestag klare regulatorische Weichenstellungen, um insbesondere Anbietern, die Altspeiseöle als Rohstoff einsetzen, wieder verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen solle weiterhin einen Beitrag zur effizienten Kaskadennutzung, zur regionalen Wertschöpfung und zum Klimaschutz im Straßenverkehr leisten.

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