Ex-Schutz/Sicherheitstechnik Benannte Zertifizierungs-Stelle
Die QS Zürich AG wurde durch die EU-Kommission zu einer benannten Stelle (Notified Body) für die Zertifizierung von Geräten, Komponenten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen gemäss der europäischen Richtlinie RL94/9/EG, (Atex 95) ernannt. Damit ist QS Zürich als erste Zertifizierungsstelle (CE 1254) der Schweiz berechtigt, sowohl in der Schweiz als auch europaweit einerseits Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Atex 95 durchzuführen und andererseits auch die von der Richtlinie vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsysteme zu begutachten.
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Die QS Zürich AG wurde durch die EU-Kommission zu einer benannten Stelle (Notified Body) für die Zertifizierung von Geräten, Komponenten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen gemäss der europäischen Richtlinie RL94/9/EG, (Atex 95) ernannt.
Damit ist QS Zürich als erste Zertifizierungsstelle (CE 1254) der Schweiz berechtigt, sowohl in der Schweiz als auch europaweit einerseits Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Atex 95 durchzuführen und andererseits auch die von der Richtlinie vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsysteme zu begutachten.Diese Begutachtung erfolgt heute üblicherweise auf der Basis der Norm EN 13980 oder auf einer Kombination von ISO 9001:2000 und den Zusatzanforderungen aus der erwähnten EN-Norm. Im Bereich der Konformitätsbewertungen prüfen und zertifizieren die Schweizer Geräte, Komponenten und Schutzsysteme innerhalb der Gerätegruppe II alle in der Richtlinie vorgesehenen Gerätekategorien. Für elektrische Betriebsmittel der Kategorien 1 und 2 und für nicht elektrische Atex-Produkte der Kategorie 1 stellt QS Zürich die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus.
Wie bei anderen europäischen Zertifizierungsgesellschaften erhält der Kunde auch hier für die übrigen Atex-Produkte, für welche eine Baumusterprüfung gemäß Anhang III der Richtlinie nicht zwingend durchzuführen ist, eine so genannte „Konformitätsaussage“. Das Verfahren zur Erlangung dieses (vorerst noch) inoffiziellen Dokuments umfasst eine ebenso gründliche Geräteprüfung und garantiert Herstellern, insbesondere von nicht elektrischen Atex-Produkten, dass ihr Erzeugnis alle Normanforderungen erfüllt und damit ein richtlinienkonformes und sicheres Erzeugnis in den Verkehr gebracht wird.
Überall finden sich in den harmonisierten Normen Anforderungen an bestimmte Prüfverfahren, welche auch für Geräte vorgesehen sind, die – aufgrund ihrer Gerätekategorie – keine Baumusterprüfung erfordern. In den meisten dieser Fälle ist der Weg zu einer benannten Stelle besonders empfehlenswert, weil nur damit die Gewähr besteht, dass solche Prüfungen zuverlässig, termin- und kostengerecht mit entsprechend validierten Prüfmethoden durchgeführt werden.
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