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Haus der Technik e.V.

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08.12.2016

Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor und sonstigen Arbeitsräumen: Sicherheitsschränke Erwerb der Fachkenntnisse einer Befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung

Der Umgang mit Gefahrstoffen in Unternehmen stellt für die Mitarbeiter immer eine besondere Gefahrensituation dar.

Um das Risiko kalkulierbar zu halten, gilt es, spezielle Verhaltensregeln einzuhalten und technische Einrichtungen bereitzustellen, die regelmäßig gewartet werden müssen. Laborabzüge und Sicherheitsschränke dienen dazu, die Gefährdung durch potenziell austretende Gefahrstoffe möglichst gering zu halten. Damit Sicherheitsschränke ihre wichtige Funktion erfüllen können, müssen sie regelmäßig überprüft und gewartet werden. Dies sollte mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Um diese wichtige Aufgabe fachlich qualifiziert ausführen zu können, dürfen dafür nur Befähigte Personen gem. § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung eingesetzt werden. Diese Befähigung setzt den Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung voraus, die der Richtlinienreihe VDI 4068 entspricht und mit einer schriftlichen Abschlussprüfung abschließt. Das Seminar "Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor und sonstigen Arbeitsräumen: Sicherheitsschränke" erfüllt diese Anforderungen. Neben den konkreten Anweisungen zur korrekten Vorbereitung und Durchführung der Prüfung behandelt das Seminar auch Hinweise zum Leistungsumfang bei Fremdvergabe.

Inhalt

Das Seminar "Prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen im Labor und sonstigen Arbeitsräumen: Sicherheitsschränke" entspricht den Anforderungen der Richtlinienreihe VDI 4068. Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmern in Theorie und Praxis das notwendige Wissen, um den arbeitssicheren Zustand der Sicherheitsschränke feststellen zu können. Das Seminar besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil.
Das Seminar endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung, die die Befähigung des Teilnehmers gem. § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sicherstellt.

Konkrete Anforderungen an den Umfang der Prüfungen, zur Qualifikation der befähigten Personen und zu Prüffristen sind der Betriebssicherheitsverordnung, der TRGS 526 - Laboratorien, der BGI 850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien (Ausgabe 12/2008) sowie der VDI 4068 Blatt 1 zu entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung als Nachweis.

 

Alle Infos finden Sie unter: http://www.hdt-essen.de/W-H050-02-409-7