06.02.2017
Gefahrstoffbeauftragter: Rechte und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten
HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter: Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und den Behörden. Alle Infos unter www.gefahrstoffbeauftragter.de
HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter: Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und den Behörden
Genau so wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Dazu werden umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen vorausgesetzt. Ein Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Geregelt wird all das in der Gefahrstoffverordnung GefStoffV § 6. Danach hat der Unternehmer u.a. „festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können“.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Das Haus der Technik bietet dazu am 06. - 07.04.2017 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Weitere Termine für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“:
06. - 07.07.2017 in Bingen am Rhein
31.08.2017 - 01.09.2017 in Timmendorfer Strand