EU klärt Vorschriften Zukunft des Wasserstoffmarktes: EU startet öffentliche Konsultation

Quelle: Europäische Kommission 1 min Lesedauer

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Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu neuen Vorschriften für kohlenstoffarmen Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffen gestartet. Ziel ist es, den Rahmen für einen nachhaltigen Wasserstoffmarkt in Europa zu schaffen und die Emissionen zu senken.

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den Vorschriften für kohlenstoffarmen Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffen eröffnet.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den Vorschriften für kohlenstoffarmen Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffen eröffnet.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die in der EU geltenden Vorschriften für die Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffen sollen im Rahmen des Legislativpakets „Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“ präzisiert werden. Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Bürger sowie Interessengruppen haben bis zum 25. Oktober Zeit, um ihre Beiträge einzureichen.

Parallel dazu wurden die Bedingungen für die zweite Auktion für erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht.

Das Paket „Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“ definiert kohlenstoffarmen Wasserstoff als einen Kraftstoff, der im Vergleich zu fossilem Gas 70 % weniger Treibhausgasemissionen verursacht. Es verlangt eine spezifische Methodik zur Bewertung der Emissionen von kohlenstoffarmem Wasserstoff. Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts beschreibt eine solche Methodik. Der Entwurf wird fast ein Jahr vor der gesetzlichen Frist für seine Verabschiedung veröffentlicht und bietet der Industrie und den Investoren frühzeitig Sicherheit für den weiteren Weg.

Im Rahmen des Legislativpakets können kohlenstoffarme Kraftstoffe von einem einfacheren Anschluss und Zugang zum bestehenden Gasnetz sowie von Rabatten auf grenzüberschreitende und Einspeisetarife profitieren. In Ergänzung des Marktdesigns und der rechtlichen Definition von erneuerbarem Wasserstoff wird dieser delegierte Rechtsakt den während dieser Amtszeit der Kommission geschaffenen Rahmen vervollständigen. Ziel ist es, die Entwicklung eines voll funktionsfähigen Wasserstoffmarktes zu unterstützen, der sowohl Angebot als auch Nachfrage abdeckt.

Nach der Konsultation wird die Kommission die Rückmeldungen berücksichtigen und dem Europäischen Parlament und dem Rat den endgültigen Entwurf des delegierten Rechtsakts vorlegen. Diese haben dann zwei Monate Zeit, die Vorschläge zu prüfen und sie vor der endgültigen Annahme durch die Kommission entweder anzunehmen oder abzulehnen.

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