Die Lagerung von Original verpackten oder fest verschlossenen Gefahrstoffen gehört zum Laboralltag. Da die Dämpfe der Substanzen im Regelfall nicht an die Atmosphäre gelangen, spricht man hier von passiver Lagerung -- und die passive Lagerung in Sicherheitsschränken ist ausführlich in den (deutschen) Vorschriften TRGS 510 sowie TRbF 20 geregelt.
Was aber passiert, wenn am Sicherheitsschrank mit Substanzen gearbeitet wird und ein Ab- oder Umfüllen stattfindet, Entnahmen erfolgen und Abfallstoffe von vermischten Substanzen anfallen?
Im Gegensatz zur passiven Lagerung handelt es sich dann um aktive Lagerung...
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