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Den Zeitwert kann man nun aus dem Neuwert, dem Zeitwertfaktor und dem Gebrauchtwertfaktor ermitteln. Sind die Kosten zur Wiederherstellung höher, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Abgezogen wird als Vorteilsausgleich die Differenz zwischen Neuwert und dem ermittelten Zweitwert. Man kann sich leicht vorstellen, dass bei einer herunter gewirtschafteten Anlage ein erheblicher Abzug vorgenommen werden muss. Im vorliegenden Beispiel wurden knapp über 80 % abgezogen. Nur wenn technische Beweise sehr genau ermittelt und der technisch-juristische Sachverhalt schließlich substantiiert vorgetragen wird, lassen sich unnötige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Fazit
Im Falle des Schadeneintritts ist es für ein Unternehmen von fundamentaler Bedeutung, frühzeitig ein unabhängiges funktionierendes Expertenteam aus forensisch erfahrenen technischen Experten und Wirtschaftsjuristen einzuschalten. Die technische Klärung durch im forensischen Bereich erfahrene Sachverständige hilft, um den Technikern und Entscheidungsträgern im eigenen Unternehmen die technische Problematik unmissverständlich klar zu machen und danach die (technisch-) juristische Strategie zu planen.
Beweise müssen gesichert werden, um Ansprüche substantiiert beanspruchen oder abwehren zu können. Dazu gibt es das gerichtliche „Selbständige Beweisverfahren“ oder die Beweissicherung über ein Parteigutachten durch unabhängige Experten. Letzteres wird „lediglich“ als Parteivortrag vor Gericht gewürdigt, kann jedoch schnellstmöglich erstattet werden, ist nicht an Fristen und Abläufe gebunden und deshalb im Fall von Maschinen- und Anlagenschäden in den meisten Fällen aus ökonomischen Gründen zu empfehlen.
Schließlich dauert der gerichtliche Weg der Schadensfeststellung im „Selbständigen Beweisverfahren“ meist sehr lange. Die Beweissicherung im Parteiauftrag kann im technisch-juristischen Team die juristischen Aspekte mit abdecken, sodass das abschließende Parteigutachten nicht nur im außergerichtlichen Verfahren überzeugender ist, sondern im gerichtlichen Verfahren ein „Guide“ für den Gerichtssachverständigen darstellt.
* Frank Flammer ist ein von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter, Maschinenkanzlei, Hannover. Kontakt: Tel. +49-511-70013010Marc Y. Wandersleben ist Rechtsanwalt und als Wirtschaftsjurist (Uni Bayreuth) -mediator im Wirtschafts- und Zivilrecht tätig.
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